Bankbürgschaft

Bei dieser Form der Sicherheitsleistung stellt der Mieter eine Bürgschaft seiner Bank oder Sparkasse in Höhe der Kautionssumme. In der Bürgschaftserklärung, die der Schriftform bedarf, verpflichtet sich die Bank bzw. die Sparkasse offene Vermieterforderungen bis zur Höhe der Kautionssumme zu begleichen. Dafür berechnet die Bank dem Mieter eine Gebühr. Zinsen fallen bei dieser Art der Sicherheitsleistung nicht an, da die Kautionssumme ja zunächst einmal in seinem Vermögen verbleibt.


  1. Allgemeines

    1. Begriff der Wohngemeinschaft
    2. Mietrechtsgesetze
    3. Mieter, Untermieter, Vermieter

  2. Vertragsschluss

    1. Formfragen
    2. Miethöhe
    3. Kaution
    4. Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung
    5. Klauseln im Mietvertrag
    6. Besonderheiten bei Zeitmietverträgen

  3. Mietmängel und Rechtsbehelfe

    1. Mangelbeseitigung
    2. Aufwendungsersatz
    3. Minderung
    4. Schadensersatz
    5. Kündigung

  4. Beendigung des Mietverhältnisses

    1. Ordentliche Kündigung
    2. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

  5. Auszug eines WG-Bewohners

    1. Renovierung
    2. Kautionsrückzahlung

  6. Fragen der Zwangsvollstreckung

    1. Zwangsvollstreckung