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Verwenden Sie eine stilistisch richtige Vorlage für Ihren Mietvertrag. Diese kann Ihnen als Eintrittskarte für Ihre neuen, eigenen vier Wände dienen.

2 f) Besonderheiten bei Zeitmietverträgen

Wenn Mietverträge mit einer festen Laufzeit geschlossen werden, spricht man von Zeitmietverträgen. Mit der Mietrechtsreform haben sich erhebliche Veränderungen ergeben. Den so genannten "einfachen" Zeitmietvertrag, bei dem der Mieter nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit wohnen bleiben kann, wenn er zum Beispiel zwei Monate vorher eine Verlängerung und Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt hat, gibt es nicht mehr. Altverträge bleiben jedoch gültig. Seit dem 1.9.2001 können Mieter und Vermieter nur noch genannte "qualifizierte" Zeitmietverträge abschließen, die nur vereinbart werden können, wenn ein konkreter Befristungsgrund (Eigenbedarf, Betriebsbedarf oder Umbau des Mietobjektes) für den Vermieter besteht. Dieser Grund muss im Mietvertrag aufgeführt werden. Fehlt dieser Befristungsgrund, gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.


  1. Allgemeines

    1. Begriff der Wohngemeinschaft
    2. Mietrechtsgesetze
    3. Mieter, Untermieter, Vermieter

  2. Vertragsschluss

    1. Formfragen
    2. Miethöhe
    3. Kaution
    4. Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung
    5. Klauseln im Mietvertrag
    6. Besonderheiten bei Zeitmietverträgen

  3. Mietmängel und Rechtsbehelfe

    1. Mangelbeseitigung
    2. Aufwendungsersatz
    3. Minderung
    4. Schadensersatz
    5. Kündigung

  4. Beendigung des Mietverhältnisses

    1. Ordentliche Kündigung
    2. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

  5. Auszug eines WG-Bewohners

    1. Renovierung
    2. Kautionsrückzahlung

  6. Fragen der Zwangsvollstreckung

    1. Zwangsvollstreckung