Das Krankenhaustagegeld gibt es nur mit extra Reise-Krankenversicherung
Wahlweise Krankenhaustagegeld in Höhe von EUR 50,- täglich für höchstens 30 Tage anstelle von Kostenersatz für die vollstationäre Behandlung im Ausland.
Menschen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland erhalten bei Reisen innerhalb des Bundes bei vollstationärer Behandlung in Deutschland ein Krankenhaustagegeld in Höhe von EUR 50,- täglich für höchstens 30 Tage.
Nur bei Abschluss der Reise-Krankenversicherung mit Soforthilfe-Versicherung als Einzeltarif trägt der Versicherte einen Selbstbehalt von EUR 50,- je Versicherungsfall bei Behandlungskosten im Ausland. Wird die Reise-Krankenversicherung mit Soforthilfe-Versicherung mit der Reiserücktrittskosten-Versicherung oder der Reisegepäck-Versicherung verbunden, dann entfällt der Selbstbehalt.