Verpfändetes Sparbuch

Der Mieter kann bei seinem Kreditinstitut ein Sparbuch mit dem Kautionsbetrag auf seinen Namen anlegen. Es wird regulär verzinst. Dieses Sparbuch verpfändet er an den Vermieter, in dem er ihm das Sparbuch bzw. einen Verpfändungsvordruck der Bank übergibt.


  1. Allgemeines

    1. Begriff der Wohngemeinschaft
    2. Mietrechtsgesetze
    3. Mieter, Untermieter, Vermieter

  2. Vertragsschluss

    1. Formfragen
    2. Miethöhe
    3. Kaution
    4. Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung
    5. Klauseln im Mietvertrag
    6. Besonderheiten bei Zeitmietverträgen

  3. Mietmängel und Rechtsbehelfe

    1. Mangelbeseitigung
    2. Aufwendungsersatz
    3. Minderung
    4. Schadensersatz
    5. Kündigung

  4. Beendigung des Mietverhältnisses

    1. Ordentliche Kündigung
    2. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

  5. Auszug eines WG-Bewohners

    1. Renovierung
    2. Kautionsrückzahlung

  6. Fragen der Zwangsvollstreckung

    1. Zwangsvollstreckung