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BIENVENUE - WELCOME - herzlich WILLKOMMEN in einer unserer Nichtrauer-Berufstätigen-3er-WGs in gepflegtem Altbau. In Familienhand seit Anfang der 50er Jahre. Unser vollmöbliertes Dreizimmer-Apartment besticht durch hohe Decken, helle, freundliche Raumgestaltung und zeitgemäßer Möblierung.
Dies angebotene Zimmer 2R1 im 2. Obergeschoss rechts innerhalb der Wohnung "GUY" wurde vor kurzem frisch gestrichen (Wände und Decke), hat isolierverglaste Fenster, eine bequeme Schlafcouch mit Komfortmatratze und hygienischer waschbarer Auflage, großen Spiegelkleiderschrank, Laptopschreibtisch mit Rollsessel, Schuhschrank und liebevolle Extras.
Bitte senden Sie mir zunächst eine E-Mail und verraten mir in einer Art Kurzprofil von Ihnen ein paar persönliche und berufliche Details, und auch ab wann und wie lang etwa Sie das Zimmer gen anmieten möchten, und auch Ihre Mobilnummer und E-Mail. Dann melde ich mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
TOP-WOHNLAGE. Zentral und überraschend ruhig. Etwas abseits der umliegenden, verkehrsintensiven Straßen und recht nah am optisch anmutenden und beliebten Bürogebäude Westhafen-Tower gelegen – von den Frankfurtern „das Gerippte“ genannt, weil es von dem Erbauer dem für Frankfurt typischen, traditionellen Apfelweinglas nachempfunden wurde. Am W-Tower große, tolle Terrassen und teilweise gehobene Gastronomie.
Zum Mainufer, den weitläufigen Grünanlagen und der langen Uferpromenade ist es ein Katzensprung. Dort wird ausgespannt, verweilt, spazieren gegangen, gejoggt, Rad gefahren und mehr.
Das mit auffällig vielen kreativen Menschen bewohnte Westhafen-Viertel ist wie ein kleines Viertel im Viertel und gliedert sich in das weitaus größere Gutleutviertel ein.
Die Hauptbahnhof-Südseite ist fußläufig in weniger als 5 Minuten zu erreichen. Dort befindet sich auch der Zugang zu den S- und U-Bahnen. Die Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen am „Baseler Platz“ sind in nur 1-2 Minuten zu erreichen.
Einkaufsmöglichkeiten: REWE in der Speicherstraße 44, parallel zum Mainufer, auch samstags bis 21 Uhr geöffnet und in 4-5 Gehminuten zu erreichen. So auch sehr viele und vielseitige weitere Einkaufsmöglichkeiten (Drogerien, Apotheken, Supermärkte, diverse Kleinläden) in der Münchener und Kaiserstraße, teilweise bis 23 Uhr geöffnet (TEGUT zum Beispiel).
Filiale der Deutschen Post und sehr ansprechender Einkaufskiosk am Baseler Platz, um die Ecke, direkt an der Friedensbrücke.
Jede Menge gutbürgerliche Gaststätten und verschiedene Imbissstuben, aber auch zahlreiche internationale gute Restaurants, Bars, Kneipen, ein großer Irish Pub, (Tanz-)Clubs und Cafés rund um das in den letzten ca. 10 Jahren recht attraktiv gewordene Bahnhofsviertel. Die Münchener Straße zeigt sich stellenweise ein wenig im „Bangkok-Style“, wo alles Mögliche nebeneinander zu finden ist. Das Frankfurter Rotlichtmilieu inkl. berüchtigter Drogenszene liegt etwas abseits, in Bereichen rund um die Niddastraße.
Kostenfreie Parkplätze und öffentliches Parkhaus in unmittelbarer Nähe.
Hier wohnen eher jüngere Berufstätige/Praktikanten/Trainees und oft auch Studenten, sprich sogenannte Internationals aus aller Welt, woher auch immer sie kommen, und ja, auch aus Deutschland ;). Es gilt für alle Hausbewohner der Grundsatz: DRINNEN gemütlich und gern auch gesellig wohnen - doch Party DRAUSSEN (nicht im Haus).
Diese Wohnung "GUY" ist mit einer gut ausgestatteten Gemeinschaftsküche versehen. Sie ist mit allgemeinem Hausrat ausgestattet, auch mit einem Bügelbrett (ohne -eisen jedoch), Mikrowelle, Toaster, Wasserkocher usw. Die vorhandenen Töpfe, Pfannen, Teller, Tassen, Besteck, sowie Gläser und diverse Kochutensilien können mitbenutzt werden. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch. Jeder der 3 Flatmates hat in der Küche nebst vieler gemeinsamer Stauräume auch seine eigenen zugewiesenen Vorratsschubladen und -Fächer., auch im großen Kühl-/Gefrierkombi mit 3 Tiefkühl-Schubladen.
Waschmaschine und separater Trockner.
Mitnutzung des Tageslichtduschbads und des separaten Tageslicht-WCs.
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Zusätzliche Mietvertragsbestimmungen:
Wie alle übrigen WG-Apartments im Haus, ist auch dieses eine NICHTRAUCHER-WOHNUNG :)
Auch der Vermieterseite ist Rücksichtnahme, sprich gepflegtes und entspanntes Wohnen innerhalb der diversen Wohngemeinschaften im Haus sehr wichtig. Es gibt in der Esslinger-11 ein multikulturelles Nebeneinander und teilweise auch bereicherndes Miteinander. Individualität und Rückzugsmöglichkeiten sind dennoch ausreichend vorhanden. In diesem Sinne wäre nebenbei noch hinzuzufügen: Zweck-WG kann, muss aber nicht!
In den "Furnished Lodging Easy Going"-Apartments (FLEG: so die Devise!) wohnen eher jüngere Berufstätige und Praktikanten und gelegentlich auch Studenten, kurzum: sogenannte Internationals aus aller Welt, woher auch immer sie kommen -- und ja, auch aus Deutschland. Für alle Hausbewohner gilt: DRINNEN gemütlich und gern auch gesellig – doch Party bitte nur DRAUSSEN, irgendwo außerhalb, nicht in Haus oder Hof.
In der pauschalierten Miete sind auch Strom-, Gas- und Wasserkosten sowie sonstige Betriebs- und Nebenkosten enthalten. Insbesondere sind auch enthalten: Internetzugang, ARD/ZDF/D-Radio-Beiträge sowie nach Ermessen der Vermieterseite Reinigung aller wohnungsexternen Bereiche (Treppenhaus, Hauseingang, Mülltonnenbereiche im Innenhof). Bei Home-Office muss auf Verlangen der Vermieterseite, ggf. auch in der Mietzeit, für einen eigenen Internetzugang gesorgt werden. Die Kosten hierfür sind mieterseits zu tragen.
Die Pauschalmiete beläuft sich außerhalb der Heizperiode auf 740€. Letztere erstreckt sich
vom 01.10. bis zum 14.05.. Leider lässt sich dies auf der Plattform nicht anders darstellen. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, innerhalb der WG bewusst/vernünftig mit Energie umzugehen. Nach Ermessen der Vermieterseite wird in der Heizperiode ein monatlicher Zuschlag von 50€ pro Mietpartei erhoben und die Pauschalmiete erhöht sich in dieser Zeit entsprechend. Dieser Heizzuschlag kann im Einzelfall reduziert werden oder es wird gänzlich auf einen solchen verzichtet.
Der Vermieterseite liegt sehr daran, dass alle Bereiche der Wohnung auch für künftige Mietinteressent:innen jederzeit ordentlich, sauber und somit vorzeigbar bleiben. Die Wohnung muss gerade auch mit Blick auf etwaige Besichtigungen durch jene Mietinteressent:innen jederzeit in einwandfreiem Zustand gehalten werden. Ist dies nicht der Fall, entsteht der Vermieterseite zwangsläufig ein wirtschaftlicher Schaden, beispielsweise durch vorläufige Nichtanmietung bzw. verzögerte Anmietung, sprich durch Mietausfall und/oder erheblichen Mehraufwand zur Wiederherstellung des Normalzustands.
Im Rahmen einer Individualvereinbarung ist es auch denkbar, dass eine zweiwöchentliche Unterhaltsreinigung aller gemeinsamen Bereiche der Wohnung (inkl. des grundsätzlichen Sauberhaltens der Fenster und Fensterrahmen) im Gesamtmietpreis inbegriffen ist, sofern von der Wohngemeinschaft dennoch grundsätzlich für Ordnung und Sauberkeit gesorgt wird, und zwar in ausreichendem Maß und durch klare WG-interne Absprachen. In diesem Fall würde sich die Mietpauschale monatlich um 35€ erhöhen.
Der Zustand dieser gemeinschaftlich genutzten Bereiche sowie der diversen Maschinen und Geräte, des Herdes und der Dunstabzugshaube, der Kühl-/Gefrierkombi usw. wird von der Hausdame oder einer sonstigen von der Vermieterseite beauftragten Person gelegentlich kontrolliert und ggf. dokumentiert. Sollte ein einmaliges schriftliches Abmahnen (per E-Mail genügt), und zwar der Wohngemeinschaft insgesamt (jeder einzelne Mitbewohner wird angeschrieben) und dies mit angemessener Fristsetzung, nicht ausreichen, so wird der Wohngemeinschaft eine wöchentliche Unterhaltsreinigung durch eine externe Putzkraft auferlegt. Der Kostenpunkt wäre dann 60€/Person/Monat innerhalb der säumigen Wohngemeinschaft, mindestens drei Monate lang und zu zahlen ab Datum der schriftlichen Abmahnung.
Eine Endreinigungspauschale, bezogen auf die Grundreinigung des angemieteten Zimmers wie auch anteilig der gemeinschaftlich genutzten Bereiche, wird nach Rückgabe der Mietsache anlässlich der Rücküberweisung der Kaution berücksichtigt, sofern die Zahlung nicht bereits vor Einzug erfolgt ist. Das Zimmer und auch die gemeinsamen Bereiche der Wohnung sind bei Auszug grundsätzlich sogenannt besenrein, die genutzten Bereiche in der Küche (z.B. bzgl. Kühl-/Gefrier-Kombination, Herd/Ofen, usw.) sauber und frei von Müll, leeren Flaschen oder Ähnlichem zu übergeben.
Nach schriftlicher Vereinbarung kann die Kaution in 2 gleichen Teilbeträgen überwiesen werden. Die erste Hälfte muss vor Schlüsselübergabe auf dem separaten Kautionskonto eingegangen sein. Die übrige Hälfte wird im Zuge der zweiten Mietzahlung überwiesen.