Ab dem 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) rechtswirksam. Immobilieninserate müssen seitdem zusätzliche Angaben zu energetischen Eigenschaften enthalten. Liegt noch kein Energieausweis vor, entfällt die Pflicht. Für denkmalgeschützte Häuser und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig.
Gas,
Baujahr 1990,
Energieeffizienzklasse
D