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Da ich für drei Monate im Ausland sein werde, biete ich meine helle und gemütliche 1-Raum-Wohnung (50 qm) zur Zwischenmiete an. Die Wohnung liegt im Hinterhaus und ist daher auch sehr ruhig.
Die Wohnung verfügt über ein geräumiges Wohn-/Schlafzimmer, sowie eine geräumige Küche, ein Bad mit Badewanne und einen kleinen Balkon zum Innenhof
Ich übergebe die Wohnung in der Zeit möbliert; Waschmaschine ist vorhanden, Internet ebenso.
Die Warmmiete beträgt 900€ und beinhaltet u.a.
- Betriebskosten
- Strom
- Internet
- Waschmaschine
- Abschlag für die Nutzung der Möblierung
Als Kaution würde ich eine Warmmiete veranschlagen = 900€
- Die Wohnung befindet sich in der Nähe des S-Bahnhofes Greifswalder Straße
- Tram M4 ist ebenfalls fußläufig zu erreichen
- somit sind Stationen wie Schönhauser Allee, Alexanderplatz, Ostkreuz und Gesundbrunnen schnell und jeder Zeit erreichbar
- in der Umgebung befinden sich viele Einkaufsmöglichkeiten (Edeka, Rewe, Alnatura, Rossmann etc.), etwas weiter nördlich sind u.a. auch Media Markt, Obi u.a. Geschäfte mit der Tram erreichbar
Sonstiges:
Die Wohnung ist nicht WG geeignet, also nur für eine Person ausgelegt, und Haustiere sind nicht gestattet. In der Wohnung darf nicht geraucht werden. Haustiere sind nicht gestattet.
Mit dem Untermieter wird ein Untermietvertrag geschlossen. Der Untermieter muss folgende Unterlagen bereitstellen können:
- SCHUFA (jetzt beantragen) Auskunft
- Kopie des Personalausweises/alternativ Pass und Meldebescheinigung zur Vorlage
- Selbstständig/freiberuflich tätig: dann benötigen Sie eine vom Steuerberater gestempelte und unterschriebene betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) der letzten 6 Monate (ggf. aktueller Steuerbescheid).
- Azubi: dann benötigen Sie die letzten Gehaltsabrechnungen, den Ausbildungsvertrag, Kindergeldnachweis, Bescheid über BAB.
- Studierende: dann benötigen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung, eine Bestätigung der Eltern über die Höhe der Unterhaltsleistungen, Kindergeld-nachweise und ggf. einen Bescheid über Bafög
Hinweis: Auf den eingereichten Unterlagen können für die Wohnungsuntervermietung nicht erforderliche Informationen geschwärzt werden.