Schön, dass Sie da sind
bei WG-Gesucht.de!
bei WG-Gesucht.de!
Online seit: | |
Als Favorit gespeichert: | |
Aufgerufen: | |
Nachricht gesendet: |
ohne WG-Gesucht+-Status:
mit WG-Gesucht+-Status:
Beschreibung
!! Bei Interesse bitte täglich ab 17:00 Uhr anrufen oder per Mail schreiben!!
Ausstattung: neu renoviert 2015, vollmöbliert, alle Räume haben Dachfenster mit Außenrollos und Insektenschutz, Grundfläche 45m², Gartennutzung
Wohnzimmer über Eck mit Schlafecke und Arbeitsecke: Doppelsofa/Klappsofa (IKEA) mit Bettkasten 1,40m x 2,00m für
1-2 Personen, 1 Sessel. 2 Komoden, 1 großer Schrank, Schreibtisch, 1
Drehsessel, 1 Glastisch
Küche: kommplette Einbauküche, Gefrierkombi, Geschirrspüler, Herd,
runder ausziehbarer Tisch mit 4 Stühlen
Bad: Wanne, Anschluss für Waschmaschine, Waschbecken mit Unterschrank und Spiegelschrank
Flür: Abstellkammer für Diverses, Abstellregale in der Schräge, Gardarobe
Kosten:
Die Kaltmiete beträgt 250€. Nebenkosten ca. 35,-. Nachtspeicherheizung und Licht/Strom wird über die DREWAG abgerechnet.Die Kaution sind 500€. Keine Provision, da Privatanbieter
WLAN kann für 10€ pro Monat mit genutzt werden. Eine eigene Anmeldung von Telefon und Internet ist aber auch möglich.
Lockwitz ist ein ruhiger Stadtteil, trotz der Nähe der A17 und Einkaufzentrum Nickern, Fußläufig 10min, Auto 4min, Nach Kreischa in die Bavaria-Klinik mit Bus Linie 86 oder F 10min. Zur TU mit Bus Linie 66 12min.
Die Wohnung kann befristet (12Monate), aber auch langfristig gemietet werden.
Bei mind. 14 Tage wird für eine 1 Person 15€ und eine 2. Person dazu 5€ erhoben.
In der Wohnung sollte nicht geraucht werden, da die gesamten Dachschrägen mit Holz verkleidet ist.
Haustiere wie Katzen oder Hunde sind nicht möglich, da wir selber 3 Katzen haben.
Bitte beachten:
Wer eine Wohnung mieten möchte, braucht einen Einkommensnachweis (Bafög, Lohn, Gehalt, Job-Center, Sozialhilfe usw.)
Wer vom Job-Center oder Sozialhilfe sein Unterhalt bestreitet, kann die Wohnung auch mieten.Nur mit Abtretung durch den zufüftigen Mieter möglich, also das Amt bezahlt direkt an den Vermieter.
Wer eine Wohnung vorher gemietet hatte, braucht eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vermieter.