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Wir verlassen Göttingen und suchen daher zum 01.11.2017 Nachmieter für unsere Wohnung in Göttingen Nikolausberg.
Sie befindet sich in der 3. Etage eines 6-Parteien-Hauses und nimmt das gesamte Dachgeschoss ein. Aus den Dachfenstern der Wohnräume und aus dem Wohnzimmer hat man einen tollen Blick über Göttingen.
Aktuell zahlen wir ca. 700€ inkl. Nebenkosten (für 2 Personen, ohne Strom) bei einer Kaltmiete von 510€. Angekündigt ist allerdings eine Mieterhöhung bei Neuvermietung. Die neue Kaltmiete beträgt dann 540€, die Nebenkosten sind natürlich abhängig vom tatsächlichen Verbrauch und von der Personenzahl.
Zu erwarten wäre bei Vertragsanbahnung das Beibringen einer Schufa (jetzt beantragen) -Auskunft, etc. zum Nachweis der eigenen Zahlungsfähigkeit bzw. Bonität.
Die Wohnung eignet sich bestens für eine 2er oder 3er WG.
Ebenso ist Hundehaltung nach Absprache möglich.
Der Vermieter wünscht sich eine Belegung mit höchstens 4 Personen, bzw. 3 im Rahmen einer (Studenten-) WG.
Fakten:
1 großes Wohnzimmer (etwa 30m²)
1 Küche mit Einbauküche und Spülmaschine
3 etwa gleich große Zimmer mit ca. 12-15m²
1 Wannenbad
1 Duschbad mit Waschmaschinenanschluss
1 Abstellraum
1 "halbes" Zimmer vom Flur abgehend
1 Kellerraum
Dachboden
Auf dem Grundstück befinden sich 4 Stellplätze, teilweise zu vermieten.
Nikolausberg liegt etwas außerhalb des Stadtgebiets (Weende) und zeichnet sich durch die ruhige und naturnahe Lage und die gleichzeitig gegebene gute Anbindung an das Stadtgebiet aus.
Eine Bushaltestelle ist in 2-3 Minuten zu Fuß zu erreichen und gewährleistet die regelmäßige Anbindung an den Bahnhof, die (Nord-)Uni und die Stadt. Es fahren die Linien 21 und 22 sowie der Nachtbus.
Weiterhin in der Nähe: Edeka, Sparkasse, Apotheke, Autowerkstatt, Restaurant.
Kontaktaufnahme bitte zunächst schriftlich mit einigen persönlichen Angaben inkl. Telefonnummer. Wir melden uns!
Ich bitte aber zu beachten, dass wir berufstätig sind und tagsüber keine privaten Mails bearbeiten.
Alle Angaben nach bestem Wissen aber ohne Gewähr. Bestandteil des Mietvertrages wird am Ende nur, was in diesem oder evtl. Anlagen ausdrücklich vereinbart wird. Die Mietangabe ist geschätzt und als vorläufig zu betrachten.