Schön, dass Sie da sind
bei WG-Gesucht.de!
bei WG-Gesucht.de!
Online seit: | |
Als Favorit gespeichert: | |
Aufgerufen: | |
Nachricht gesendet: |
ohne WG-Gesucht+-Status:
mit WG-Gesucht+-Status:
Wir suchen eine neue nichtrauchende Mieterin
oder einen neuen nichtrauchenden Mieter
für eine rauchfreie 2-Zimmer-Wohnung mit rauchfreiem Balkon
in gepflegtem, rauchfreiem Jugendstil-Haus
auf gepflegtem, grünem Grundstück.
Zwar wohnen momentan noch ein Raucher
und eine Gelegenheitsraucherin im Haus,
aber das soll sich bald ändern.
Alle anderen 21 Mitglieder unserer Hausgemeinschaft
sind bereits jetzt Nichtraucherinnen oder Nichtraucher.
Holz oder Holzkohle wurden noch nie verbrannt auf unserem Grundstück
- und natürlich auf keinem Balkon.
Das soll auch so bleiben.
Einen Elektro- oder Gas-Grill dürfen Sie aber gern benutzen.
Katzen und gut erzogene Hunde sind natürlich erlaubt,
nicht jedoch häufige Besuche von rauchenden Gästen.
Ihre Gäste müssen außerhalb des Grundstücks rauchen,
also z.B. auf dem straßenseitigen Fußweg vor dem Haus.
Der Balkon, der kleine Wintergarten und alle Fenster
der Wohnung liegen geschützt vor Straßenlärm auf der Hofseite
und bieten einen Ausblick auf Hecken, Sträucher, Wiesen und große Bäume.
Manchmal sieht es fast so aus, als wohnte man im Wald.
Von der Wohnung aus gut zu sehen sind die Fahrradständer
auf unserem Grundstück in Form von 4 so genannten Leipziger Bügeln.
Sie können Ihr Fahrrad natürlich auch im Keller abstellen,
der über einen kleinen separaten Eingang und 5 Stufen erreichbar ist.
Im Kellerflur steht ein elektrischer Wäschetrockner,
der benutzt werden kann, wenn Münzen eingeworfen werden.
Auf der Wiese hinter unserem Haus gibt es 2 Löcher im Boden,
in denen Wäsche-Spinnen befestigt werden können.
Der Balkon, der mit dem Nachbar-Balkon eine Loggia bildet,
ist durch eine 2 Meter hohe
milchglas-ähnliche Kunststoff-Wand (mit Metallrahmen)
vom Nachbar-Balkon getrennt. Dort in der Nachbarwohnung
wohnt ein sehr nettes, ruhiges, nichtrauchndes Paar,
das keine Kinder und nur selten Gäste hat.
Zur Wohnung gehören weiterhin:
Echtholzparkett aus hellem Eichenholz (im Wohn- und Schlafbereich
und in den Fluren),
3 große Blumenkästen, die an der Balkonbrüstung hängen,
eine Wohnküche (Wohnzimmer und Koch-Ecke zusammen in einem fast quadratischem Raum),
ein kleines Schlafzimmer,
ein kleines, hell und freundlich gefliestes Bad mit Duschkabine,
Spiegelschrank, Waschmaschinen-Anschluss und Handtuch-Heizkörper,
ein Kellerabteil,
geringe Betriebskosten (Nebenkosten).
Die Altbauwohnung besitzt seit der Sanierung
leider keinerlei sichtbaren Bauteile aus der Bauzeit des Hauses mehr
wie z.B. alte Türen, Fenster, Kachelöfen oder Deckenstuck.
Sie ähnelt daher eher einer gewöhnlichen Neubauwohnung:
weiß gestrichene Raufasertapete an Wänden und Decken, weiße Fliesen,
weiß gestrichene Holz-Fensterrahmen, weiße Fenstergriffe,
weiße Spanplatten-Türen, eine Glastür, goldfarbene Messing-Türklinken.
In wenigen Minuten zu Fuß erreichbar sind
mehrere Einkaufsmärkte (Kaufland, Aldi, Rewe, Rossmann)
unzählige kleine Läden, Imbisse, Restaurants, Cafe,
Geldautomaten, Ärzte, Stadtteilbibliothek und vieles mehr.
Ebenso nah, aber von der Wohnung aus nicht zu hören
sind Straßenbahn, Bus und S-Bahn.
Stadtzentrum, Rosental, Zoo, Kleingarten-Anlagen,
Auenwald und Auensee sind gut per Fahrrad zu erreichen.
Es gibt 4 Voraussetzungen für den Abschluss des Mietvertrages:
1.) die Vorlage Ihres gültigen Personalausweises,
2.) aktuelle Nachweise über Ihr Einkommen
(vom Arbeitgeber, Rentenversicherer oder Amt für Ausbildungsförderung),
3.) eine Bescheinigung Ihres jetzigen Vermieters über die Dauer Ihres Mietverhältnisses, und dass Sie bei ihm keine Mietschulden haben,
4.) Sie geben mit Ihrer gesonderten Unterschrift Ihre Anerkennung,
dass in der Wohnung, auf dem Balkon und auf dem Grundstück
nicht geraucht werden darf, und dass der Vermieter das Mietverhältnis
bei wiederholtem Verstoß gegen das Rauchverbot fristlos kündigen kann.
(Diese Form der Zusatz-Vereinbarung ist gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit
rechtlich WIRKSAM, da sie nicht gegen Gesetz oder gute Sitten verstößt,
und nicht im Kleingedruckten des Mietvertages versteckt ist.
Ihre 2. Unterschrift gilt als Beweis, dass Sie das Rauchverbot kennen
und ausdrücklich anerkennen.)