Google-Anzeigen:
 


Nach dem Auszug birgt die Kautionsrückzahlung ein gewisses Streitpotenzial. Informieren Sie sich gut und verwenden Sie professionelle Vorlagen für Ihren Schriftverkehr. So wird das Mieten für Sie einfach und unkompliziert.

5 b) Kautionsrückzahlung

Oft kommt es nach dem Auszug zu Streitigkeiten über Renovierungspflichten oder Nebenkostenabrechnungen. Hat der Mieter eine Kaution hinterlegt, so ist diese grundsätzlich nach Auszug vollständig und verzinst an den Mieter zurückzuzahlen. Dies gilt allerdings nur, wenn seitens des Vermieters keine Ansprüche mehr bestehen, z.B. für vorgenannte Renovierungsarbeiten oder Nebenkostennachzahlungen. Die Kaution muss nicht sofort bei einem Auszug zurückgezahlt, der Vermieter soll einen gewissen Zeitraum abwarten dürfen, um eventuelle Forderungen gegen den Mieter festzustellen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall bis zu sechs Monate betragen.


  1. Allgemeines

    1. Begriff der Wohngemeinschaft
    2. Mietrechtsgesetze
    3. Mieter, Untermieter, Vermieter

  2. Vertragsschluss

    1. Formfragen
    2. Miethöhe
    3. Kaution
    4. Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung
    5. Klauseln im Mietvertrag
    6. Besonderheiten bei Zeitmietverträgen

  3. Mietmängel und Rechtsbehelfe

    1. Mangelbeseitigung
    2. Aufwendungsersatz
    3. Minderung
    4. Schadensersatz
    5. Kündigung

  4. Beendigung des Mietverhältnisses

    1. Ordentliche Kündigung
    2. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

  5. Auszug eines WG-Bewohners

    1. Renovierung
    2. Kautionsrückzahlung

  6. Fragen der Zwangsvollstreckung

    1. Zwangsvollstreckung