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Ich bin der Mieter der Wohnung und suche einen Nachmieter. Die Wohnung ist in einem Studentenwohnheim und wird deshalb nur an Studenten der Universität Bonn vermietet. Das Angebot ist für die längerfristige Miete gedacht, nicht nur zur Zwischenmiete.
Ausstattung:
Die Wohnung verfügt über ein eigenes Bad mit Dusche, WC und Waschbecken. Eine Küchenzeile ist vorhanden mit Anrichte, Unterschrank, Kühlschrank, zwei Hängeschränken, zwei Herdplatten und einer Spüle. Warmwasser für Bad und Küche kommt aus einem elektrischen Durchlauferhitzer. Der Boden der gesamten Wohnung ist gefliest. Linksseitig befindet sich eine gemütliche Nische unter einer Dachschräge. Eine großzügige, kürzlich renovierte Fensterfront erhellt die gesamte Wohnung oft bis kurz vor Sonnenuntergang. Eine Zentralheizung beheizt die Wohnung zuverlässig auch an den kältesten Tagen trotz Fliesenboden und exponierter Lage im Dachgeschoss. Die Wohnfläche inklusive Bad, Dusche und Fläche unter der Küchenzeile ist 24.3m², bzw. 21.1m² unter Berücksichtigung der Dachschrägen nach § 4 WoFlV. Ein Kellerverschlag ist vorhanden, ebenso eine Waschküche mit einer Waschmaschine zur Mitbenutzung (alternativ ist ein Waschsalon in der nähe). Eine Wiese im Innenhof kann ebenfalls mitbenutzt werden.
Miete:
Die Miete beträgt 330,00 € zuzüglich einer Nebenkostenpauschale von 80,00 €, also 410,00 € Warmmiete. Eine Kaution von bis zu drei Monatskaltmieten wird beim Einzug verlangt.
Das Studentenwohnheim liegt im Nordwesten der Nordstadt. Kneipenviertel, Altstadt, Einkaufszone und Rhein sind fußläufig. Die Rheinpromenade eignet sich zum Spazierengehen und Sporttreiben. Per ÖPNV erreicht man den Hauptbahnhof innerhalb von 10-15 Minuten und die meisten Universitätsgebäude innerhalb von 17-35 Minuten. Verschiedene Supermärkte sind in unmittelbarer Nähe. Trotz der zentralen Lage ist die Wohnung ruhig, da sie zum Innenhof hin gelegen ist.
(1) Bei der Besichtigung werden Mieterfragebögen zum Ausfüllen bereitgestellt, die ich an den Hausverwalter weitergeben werde. Der Hausverwalter wird dann auf Grundlage der Mieterfragebögen einen Nachmieter auswählen. (2) Der Nachmieter hat ein Anrecht darauf, dass die Wohnung ohne fällige Schönheitsreparaturen übergeben wird. Ich habe die Wände vor etwa einem Jahr gestrichen und vor Kurzem noch einmal nachgebessert. Verschafft euch aber selbst einen Eindruck davon bei der Besichtigung, damit wir uns einigen können, ob ich ggf. noch fällige Schönheitsreparaturen übernehmen soll.