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Das Zimmer in der WG in Sendling, nahe der Kirche und hat eine Fläche von 11 Quadratmetern und ist nicht/nur teils möbliert (nach Absprache). Ein hervorstechendes Merkmal ist das große Fenster, das einen Blick in den ruhigen Garten im Innenhof bietet. Dies sorgt für ein helles, angenehmes Raumgefühl in der ganzen Wohnung.
Die Wohnung befindet sich in einer ausgezeichneten Lage mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten in der Umgebung des Harras. Hier finden sich zahlreiche Läden, Supermärkte, Discountmärkte sowie größere Einkaufszentren und Outlets, die alle Bedürfnisse des täglichen Bedarfs abdecken. Zusätzlich ist der Westpark in der Nähe, was die Gegend besonders attraktiv für Naturliebhaber und Erholungssuchende macht. Sendling ist bekannt für seine ruhige und angenehme Atmosphäre, die durch beeindruckende Jugendstil- und Neurenaissance-Fassaden sowie neu gestaltete öffentliche Plätze geprägt ist.
Die WG besteht derzeit aus mir und einer weiteren Person, welche ein Interesse an Musik, Sport oder Kunst haben sollte. Die Aufgaben im Haushalt sind klar aufgeteilt, was eine strukturierte und angenehme Wohnatmosphäre schafft in der gemeinsam genutzten Küche und dem Bad. Dieser harmonische und kreative WG-Alltag eignet sich besonders für jemanden, der diese Interessen teilt und sich in einer strukturierten, aber lockeren Umgebung wohlfühlt.
Für den neuen Mitbewohner gibt es spezifische Anforderungen: Es sollte ein Nichtraucher sein und keine Tiere mitbringen. Die Wohnungssuche richtet sich bevorzugt an Studierende/Berufstätige. Die Kontaktaufnahme und Besichtigungstermine sind flexibel gestaltbar, was eine einfache und unkomplizierte Abstimmung ermöglicht.
Im Rahmen des Mietverhältnisses fallen neben der regulären Miete weitere Kosten an, die zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen sind. Diese beinhalten bspw. die Kosten für geteiltes WLAN (1000MB/s). Es ist zudem möglich, dass am Ende des Mietjahres zusätzliche Nebenkostenabrechnungen erfolgen, deren Zahlungspflichten hiermit geklärt werden sollten.
Schäden, die während der Mietzeit an der Wohnung oder dem Inventar entstehen, liegen in der Verantwortung des Mieters. Es ist erforderlich, dass der Mieter eine angemessene Haftpflichtversicherung besitzt, die solche Schäden abdeckt. Bei Schäden, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind, ist der Mieter zur Kostenübernahme verpflichtet.
Die bereitgestellten Informationen und Bildmaterialien zur Wohnung dürfen ausschließlich für den Zweck der Vermietung verwendet werden. Eine Weitergabe oder Nutzung dieser Materialien zu kommerziellen oder Werbezwecken ist streng untersagt.
Am Ende des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, alle persönlichen Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen. Verbleiben Gegenstände nach Ablauf der Mietzeit, wird der Vermieter entsprechende Maßnahmen zur Entfernung und Lagerung ergreifen, wofür Kosten anfallen können.
Der Datenschutz und die Vertraulichkeit der persönlichen Informationen des Mieters sind von höchster Bedeutung. Alle persönlichen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt und ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters nicht an Dritte weitergegeben.
Ein allgemeiner Haftungsausschluss wird hiermit erklärt, wonach der Vermieter nicht für Schäden oder Verluste haftet, die nicht durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters verursacht wurden. Dies beinhaltet auch keine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden.
Zusätzlich sind die Mieter zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Dies umfasst die Beachtung von Ruhestunden, die ordnungsgemäße Abfallentsorgung und das Verbot von Haustieren und Rauchen in der Wohnung. Regelungen zur Schlüsselübergabe und -rückgabe, zur Reinigung und Instandhaltung der Wohnung sowie zur Handhabung von Besuchern und Übernachtungsgästen sind strikt einzuhalten.
Bei Internetnutzung, Energieeffizienzmaßnahmen, und allen weiteren Aspekten der Wohnungsnutzung gelten die hier festgelegten Regeln und Vereinbarungen. Der Mieter stimmt zu, im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten das festgelegte Konfliktlösungsverfahren einzuhalten.
Änderungen des Vertrags sind nur nach schriftlicher Zustimmung beider Parteien gültig. Der Vertrag unterliegt dem anwendbaren Recht, und für Streitigkeiten ist der vereinbarte Gerichtsstand zuständig.
Die hier aufgeführten Punkte sind essentiell für ein klares und geregeltes Mietverhältnis und sollten im Interesse beider Parteien beachtet und eingehalten werden.