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Es werden beide möblierten WG-Zimmer in der 2er WG im 1. Obergeschoss neu vermietet.
Die Wohnung verfügt über zwei separate WG-Zimmer, eine Küche mit Tisch und zwei Stühlen, sowie zwei Herdplatten, ein Kühlschrank mit Gefrierfach, eine Mikrowelle und einen kleinen Backofen. Von der Küche aus befindet sich der Zugang zu dem Balkon. Das Bad verfügt über Dusche, Waschbecken, Toilette und Waschbeckenschrank.
Das Zimmer ist hell und geräumig. Es ist mit einem Bett, einem Schrank, sowie mit einem Schreibtisch und Stuhl ausgestattet.
Direkt gegenüber dem Haus in dem sich die WG befindet, gibt es einen Netto Markt. Weitere Einkaufsmöglichkeiten gibt es in der Stadt, die man mit dem Fahrrad in 5 Minuten, oder zu Fuß in knapp 20 Minuten erreicht. Zu den Bushaltestellen, die sich in der gleichen Straße befinden, sind es zu Fuß zwei Minuten. Die hier verkehrenden Busse fahren auch regelmäßig zur Hochschule und zum Bahnhof / Busbahnhof. Vom Bahnhof / Busbahnhof aus, wäre man auch in 10 Minuten in Tübingen. Von der WG aus ist man in ca. 8 Minuten mit dem Fahrrad in der Hochschule. Da sich das Haus am Rande des Kreuzerfeldes befindet, ist man in zwei Minuten im "Grünen".
Die neuen Mieter werden natürlich vor dem Mietbeginn bekannt gemacht. Die meisten der Bewohner im Haus sind ebenfalls Studierende. Hier wird auch sehr schnell untereinander Kontakt geknüpft. Dies ist natürlich auch gerade für Studierende, die ihr Studium erst beginnen von großem Vorteil.
Alle Bewohner des Hauses können einen überdachten Fahrradabstellplatz nutzen. Im Keller befindet sich ein Waschraum mit Waschmaschine und der Möglich, seine Wäsche zum trocknen aufzuhängen. Im Keller befindet sich ebenfalls ein Kellerabteil, Zu der Wohnung gehören wie gesagt noch ein kleiner Balkon direkt an der Küche und ein separates Kellerabteil, das zu der WG gehört.
Zeitliche Befristung des Mietvertrages:
Da es sich um ein Studentenwohnheim handelt, wird die Vertragslaufzeit auf die Dauer von jeweils einem vollen Semester befristet. Das bedeutet:
Im Wintersemester läuft der Mietvertrag vom 01.09. – 28./29.02.
Im Sommersemester läuft der Mietvertrag vom 01.03 – 31.08.
Zu kündigen ist der Vertrag gemäß der gesetzlichen Kündigungsfrist jeweils 3 Monate vor Semester- und damit Vertragsende. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Semester. Vorzeitige Kündigungen unterm Semester sind daher ausgeschlossen.