In der Regel beinhaltet eine Reisekrankenversicherung folgende Leistungen:
Ärztliche Krankheitsbehandlungen (inklusive Operationen, sowie Krankenhausaufenthalt),
Transport zum Arzt oder Krankenhaus im Reiseland im Notfall,
den Rücktransport nach Deutschland im Notfall und nach ärztlicher Anordnung.
Arznei-, Heil- und Verbandmittel (z.B. Physiotherapie),
Schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen und Füllungen in einfacher Ausführung.
Bei Frühgeburt Kostenübernahme der notwendigen Behandlungen des Neugeborenen bis EUR 50.000,-
Bei Tod Kostenübernahme für die Bestattung oder Überführung zum Bestattungsort