Reiserücktransportversicherung Tipps
    Reiserücktransportversicherung hier wird der Rücktransport versichert

  • Bei einer Reiserücktransportversicherung übernimmt der Versicherer die Kosten des Rücktransports eines Reisenden und evtl. seiner mitreisenden Angehörigen und oft organisiert auch oft diesen Rücktransport. Oft ist dies an eine Reisekrankenversicherung gebunden.


  • Erkrankt jemand auf einer Reise oder gibt es z.B. Unruhen oder Naturkatastrophen in einem Ziel-Land, so will der Betroffenen meistens eine Rückreise antreten. Allerdings kann sich gerade dann eine Rückreise als schwierig gestalten, da z.B. neue Tickets gekauft werden müssen und der Betroffene bei Krankheit evtl. nur eingeschränkt reisefähig ist. Hat er einen Knochenbruch erlitten, so wird er sein Handgepäck selbst nicht am Flughafen tragen können. Um diese Probleme zu lindern, bietet eine Reiserücktransportversicherung z.B. an, Flugtickets einer höheren Klasse zu bezahlen und zu organisieren.


  • Es ist auch zu beachten, dass viele Fluggesellschaften jemanden, der krank ist, unabhängig von der Diagnose nicht befördern. Als Schutz anderer Passagiere vor ansteckenden Krankheiten und zur Verhinderung von außerplanmäßigen Zwischenlandungen. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene nur einen Knochenbruch hat.


  • Unser Tipp:

    Stiftung Warentest (Finanztest 07/2005)
    empfiehlt die Württembergische  










    Weitere Themen zur Reiseversicherung:

  • Reisekrankenversicherung
  • Krankenhaustagegeld
  • Reiseprivathaftpflichtversicherung