Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch Fachanwälte oder Beratungsstellen.
Allgemeines
Begriff der Wohngemeinschaft
Eine Wohngemeinschaft (WG) ist ein Mietverhältnis, in dem mehrere Personen gemeinsam eine Wohnung nutzen. Dabei können alle Mitbewohner gleichberechtigte Hauptmieter sein oder es gibt einen Hauptmieter, der untervermietet.
Mietrechtsgesetze
Das deutsche Mietrecht ist überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Ergänzend greifen zahlreiche Verordnungen und Richtlinien, die den Schutz von Mietern und Vermietern sicherstellen.
Mieter, Untermieter, Vermieter
Mieter schließen den Hauptvertrag mit dem Vermieter. Untermieter wohnen aufgrund einer Vereinbarung mit dem Hauptmieter. Vermieter stellt Wohnraum zur Verfügung und hat Anspruch auf Mietzahlungen.
Vertragsschluss
Ein Mietvertrag kommt durch die Einigung zwischen Mieter und Vermieter zustande. Er kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden – eine schriftliche Fixierung ist jedoch dringend empfohlen.
Formfragen
Miethöhe
Die Höhe der Miete wird im Vertrag festgelegt. Maßstab ist die ortsübliche Vergleichsmiete, Mietspiegel bieten hier Orientierung.
Kaution
Eine Mietkaution dient der Absicherung des Vermieters für den Fall von Schäden oder Zahlungsrückständen.
- Barkaution: Der Mieter überweist die Kaution in bis zu drei Raten.
- Bankbürgschaft: Eine Bank sichert die Ansprüche des Vermieters ab.
- Verpfändetes Sparbuch: Der Mieter hinterlegt ein Sparbuch auf den Namen des Vermieters.
Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung
Wer einen Teil der Wohnung an Dritte überlassen möchte, benötigt die Zustimmung des Vermieters. Ohne diese kann das Mietverhältnis gefährdet sein.
Klauseln im Mietvertrag
Viele Mietverträge enthalten Zusatzklauseln, z. B. zu Schönheitsreparaturen oder Haustierhaltung. Nicht alle Klauseln sind automatisch wirksam – es kommt auf die konkrete Formulierung an.
Besonderheiten bei Zeitmietverträgen
Bei befristeten Mietverträgen muss ein Befristungsgrund angegeben sein (z. B. geplante Eigennutzung). Ohne diesen Grund gilt der Vertrag unter Umständen als unbefristet.
Mietmängel und Rechtsbehelfe
Mangelbeseitigung
Mieter haben Anspruch auf eine mangelfreie Wohnung. Treten Mängel auf (z. B. Schimmel, Heizungsausfall), ist der Vermieter verpflichtet, diese zu beseitigen.
Aufwendungsersatz
Mieter können Kosten ersetzt verlangen, wenn sie Mängel in Eigenleistung beheben mussten und der Vermieter in Verzug war.
Minderung
Bei erheblichen Mängeln darf die Miete gemindert werden. Die Höhe richtet sich nach der Beeinträchtigung der Wohnqualität.
Schadensersatz
Wenn durch den Mangel Schäden entstehen (z. B. zerstörte Möbel durch Wasserschaden), können Mieter unter Umständen Schadensersatz verlangen.
Kündigung
Bestehen schwerwiegende und dauerhafte Mängel, kann eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen.
Beendigung des Mietverhältnisses
Ordentliche Kündigung
Mieter können mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Vermieter benötigen ein berechtigtes Interesse (z. B. Eigenbedarf).
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Liegt ein schwerwiegender Grund vor (z. B. erhebliche Pflichtverletzungen), kann das Mietverhältnis fristlos beendet werden.
Auszug eines WG-Bewohners
In Wohngemeinschaften ist der Auszug einzelner Bewohner oft kompliziert. Je nach Vertragsgestaltung (ein Hauptmieter oder mehrere gleichberechtigte Mieter) muss entweder der Vertrag angepasst oder ein neuer abgeschlossen werden.
Renovierung
Ob und in welchem Umfang Renovierungen beim Auszug erforderlich sind, hängt von den Vertragsklauseln ab. Nicht alle Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind wirksam.
Kautionsrückzahlung
Nach Auszug hat der Mieter Anspruch auf Rückzahlung der Kaution. Der Vermieter darf einen angemessenen Zeitraum (meist bis zu 6 Monate) zur Prüfung möglicher Ansprüche nutzen.
Fragen der Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung
Kommt es zu Mietrückständen, kann der Vermieter nach einer Kündigung die Zwangsräumung betreiben. Dies erfolgt über das zuständige Amtsgericht. Für Mieter können im Falle von Zahlungsunfähigkeit Schuldnerberatung oder Sozialämter wichtige Ansprechpartner sein.