Mieter, Untermieter und Vermieter – Rechte und Pflichten im Überblick

In Mietverhältnissen treffen oft Hauptmieter, Untermieter und Vermieter aufeinander – klare Verträge verhindern Streit und Missverständnisse.

Mieter, Untermieter und Vermieter

Im Mietrecht treffen unterschiedliche Parteien aufeinander: Vermieter, Hauptmieter und Untermieter. Um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden, sind klare Verträge entscheidend. Besonders bei Wohngemeinschaften oder Untervermietungen sollte der Schriftverkehr professionell geführt werden, um Rechte und Pflichten eindeutig festzuhalten.


Hauptmieter und Untermieter

Oft schließt der Vermieter den Vertrag mit einem Hauptmieter, der einzelne Zimmer an Untermieter weitervermietet. Zwischen Vermieter und Untermieter besteht kein direkter Vertrag. Der Hauptmieter bleibt allein verantwortlich für die Miete und alle Schäden an der Wohnung.

Zahlt ein Untermieter nicht, muss der Hauptmieter dennoch zahlen. Für Schäden haftet er nach § 540 Abs. 2 BGB, kann aber Ersatz vom Verursacher verlangen. Wird der Hauptmietvertrag gekündigt, endet auch das Recht zur Untervermietung – alle Bewohner müssen ausziehen.


Separate Mietverträge

Hat jeder Bewohner einen eigenen Mietvertrag, gibt es keine vertraglichen Beziehungen zwischen ihnen. Der Vermieter entscheidet, wer einzieht, und schließt mit jedem Mieter einen separaten Vertrag. Jeder schuldet nur seinen Anteil der Miete und haftet nur für selbst verursachte Schäden.

Diese Variante bietet Vermietern die meiste Kontrolle, bedeutet für Mieter aber weniger Mitspracherecht bei neuen Bewohnern.


Gleichberechtigte Hauptmieter

Bei einem gemeinsamen Mietvertrag sind alle Hauptmieter gleichberechtigt. Sie haften gesamtschuldnerisch, das heißt: Der Vermieter kann die volle Miete von einer Person verlangen. Diese kann anschließend Ausgleich von den Mitmietern fordern.

Zieht jemand aus, darf die WG eine Ersatzperson vorschlagen. Der Vermieter darf nur aus berechtigten Gründen widersprechen, etwa bei fehlender Bonität. Um Konflikte zu vermeiden, sollte im Vertrag die Personenzahl und das Verfahren für neue Mitbewohner klar geregelt sein.

Häufige Fragen zu Mietern, Untermietern und Vermietern

Wer haftet bei Schäden in einer WG mit Untermietern?

Der Hauptmieter haftet gegenüber dem Vermieter auch für Schäden, die durch Untermieter entstanden sind, kann aber Ersatz vom Verursacher verlangen.

Kann ein Untermieter direkt vom Vermieter gekündigt werden?

Nein. Der Untermieter hat nur ein Vertragsverhältnis mit dem Hauptmieter. Endet der Hauptmietvertrag, endet auch das Untermietverhältnis.

Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung?

Bei mehreren Hauptmietern kann der Vermieter die gesamte Miete von einem verlangen. Der Betroffene hat dann Ausgleichsansprüche gegenüber den Mitmietern.

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