Schön, dass Sie da sind
bei WG-Gesucht.de!
bei WG-Gesucht.de!
Bonitätsnachweis auswählen
Bitte wähle einen Anbieter für deinen Bonitätsnachweis.
Die Mietkaution schützt den Vermieter vor Schäden und Mietausfällen – ob als Barkaution, Bürgschaft oder verpfändetes Sparbuch.
Die Mietkaution dient Vermietern als finanzielle Absicherung für mögliche Schäden, Mietrückstände oder ausstehende Nebenkosten. Gleichzeitig schützt sie Mieter vor willkürlichen Forderungen, da sie klar gesetzlich geregelt ist.
Gemäß § 551 BGB darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Sie kann in einer Summe oder in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden. Der Vermieter muss das Geld zinsbringend getrennt vom eigenen Vermögen anlegen, meist auf einem Kautionskonto oder in Form eines Sparbuchs.
Die Barkaution ist die häufigste Form der Sicherheitsleistung. Der Mieter überweist den vereinbarten Betrag direkt an den Vermieter oder auf ein spezielles Kautionskonto.
Vorteile:
Nachteile:
Der Vermieter darf die Kaution nur dann einbehalten, wenn berechtigte Forderungen bestehen – etwa wegen Schäden, Nebenkosten-Nachzahlungen oder Mietrückständen.
Eine Bankbürgschaft (auch Mietbürgschaft genannt) ersetzt die Barkaution durch eine Garantie einer Bank oder Versicherung. Der Bürge verpflichtet sich, im Schadensfall bis zur vereinbarten Höhe für den Mieter einzustehen.
Vorteile:
Nachteile:
Wichtig: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Bürgschaft zu akzeptieren. Es muss im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden.
Beim verpfändeten Sparbuch eröffnet der Mieter selbst ein Sparkonto auf seinen Namen und verpfändet es zugunsten des Vermieters. Das bedeutet: Der Vermieter hat ein Pfandrecht auf das Guthaben, darf aber nur im Schadensfall darauf zugreifen.
Vorteile:
Nach Ende des Mietverhältnisses und Klärung aller Ansprüche wird die Verpfändung aufgehoben, und der Mieter kann frei über das Guthaben verfügen.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution zeitnah zurückzahlen, sobald alle Ansprüche geprüft sind. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, doch in der Praxis gelten drei bis sechs Monate als angemessen.
Der Vermieter darf einen Teil der Kaution vorübergehend zurückbehalten, wenn noch Nachzahlungen für Nebenkosten zu erwarten sind. Bestehen keine offenen Forderungen, muss die Kaution vollständig samt Zinsen ausgezahlt werden.
Laut § 551 BGB darf sie höchstens drei Nettokaltmieten betragen und kann in drei gleichen Raten gezahlt werden.
Sobald alle Ansprüche geprüft sind – in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Mietende.
Die Barkaution ist am einfachsten, das verpfändete Sparbuch am sichersten, während die Bankbürgschaft Liquidität spart, aber Gebühren verursacht.