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Meine schöne, helle 1-Zimmer-Wohnung ist 18 qm groß (inklusive Bad) und ab dem 01.07.2024 unbefristet zu vermieten. Der Mietvertrag sieht eine Staffelmiete (pro Jahr +10€) vor.
Die Wohnung liegt im 4. Stock eines sanierten Altbaus in einer ruhigen Seitenstraße in bester Lage. In der Wohnung ist eine Pantryküche vorhanden sowie ein Badezimmer mit WC, Waschbecken und Dusche.
Viele der Möbel im Zimmer sind exakt an die Wohnung angepasst (Rollos, Bett, Schrank, Küchenregale, Garderobenstange, etc.). Da ich in gesundheitshalber in absehbarer Zeit keine eigene Wohnung bewohnen kann, würde ich die meisten der allesamt gut erhaltenen Möbelstücke gerne in der Wohnung belassen und für ca. 350 € abgeben. Zu der Wohnung gehört ebenfalls ein separates Kellerabteil mit viel Stauraum. Im Gemeinschaftskeller befinden sich je zwei Waschmaschinen und Trockner, die kostenlos genutzt werden können. Im Innenhof besteht die Möglichkeit, ein Fahrrad unterzustellen. In der Wohnung selbst hat man durch die großen Fenster viel Licht.
Die gemütliche Wohnung liegt in Neustadt-Süd und damit mitten im Herzen von Köln. 2 Minuten Fußweg entfernt befindet sich die Haltestelle Eifelwall mit der Straßenbahnlinie 18 sowie der Buslinie 143. In 5 Minuten Entfernung gelangt man zum Südbahnhof mit direkten Anbindungen z. B. nach Bonn oder Düsseldorf. Ca. 10 Minuten entfernt liegt der Barbarossaplatz mit den Straßenbahnlinien 12, 15, 16 und 18. Die Universität zu Köln, die Bib und die Mensa liegen ebenfalls in unmittelbarer Nähe und alle Einkaufsmöglichkeiten sind vorhanden sowie fußläufig schnell zu erreichen. In wenigen Minuten gelangt man zudem zu Grünflächen wie dem Volksgarten und der Uniwiese.
Bei Interesse gerne melden! Die Besichtigung wird in Kürze stattfinden. An Unterlagen werden bei ernstem Interesse eine Ausweiskopie sowie eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft benötigt. Von Schüler*innen, Student*innen und Arbeitnehmer*innen, deren Arbeitsverhältnis erst weniger als 6 Monate andauert wird eine unterzeichnete Mietbürgschaft benötigt. Von anderen Arbeitnehmer*innen ist ein Nachweis über die letzten drei Gehaltsabrechnungen erforderlich.