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Ruhiges Zimmer in 3 Zimmer Wohnung. Toilette, Bad und Küche (voll eingerichtet) werden gemeinsam genutzt. Möbliert mieten möglich....Es gibt Gebrauchsspuren am Boden usw. Das Zimmer zeigt zur ruhigeren Haydenstr. Die Fenster (neuwertig) sind 3-fach verglast...
Die Zimmer liegen getrennt durch einen Flur und sind voll verschließbar, sowie auch das Bad und die Toilette. Dusche in der Badewanne, Duschwand.
Küche mit Geschirrspüler, kleinem Herd und Waschtrockner sowie Geschirr; Putzzeug etc. ausgestattet und gemeinsam nutzbar...
Die Wohnung ist im Andräviertel und gehört noch zum "Weltkulturerbe Salzburg 2".
Haus Mitte der 50 er Jahre nach dem Krieg gebaut (Kleiner Lift), Innenhof, Automatisches Hoftor. Fahrradkeller im Haus; Fahrradabstellplätze im Hof und vor dem Haus.
Unter
https://www.airbnb.at/rooms/39193117?_set_bev_on_new_domain=1706203047_ZmZlMGViYTBkOWQx&source_impression_id=p3_1711205144_1H69phALDL76v378
sind Bilder veröffentlicht.
Bis Ende Mai ist das Zimmer über Air B&B vermietet....
Das dritte Zimmer nenne ich nicht ohne Grund "Chaoszimmer"...hier steht einiges Zeug rum...ich nutze das Zimmer auch als Gästezimmer, sollte z. B. mein Bruder mal vorbei kommen.
öffentliche Verkehrsanbindung sehr gut (Bus, Bahn), kurze Wege, zentral gelegen, ideal für Mozarteumsstudierende.... (Abteilung Schauspiel und Regie liegt direkt gegenüber). Das Wohnhaus liegt an der Ecke Haydn - Schrannengasse; beides Einbahnstraßen.
Parken mit dem Auto schwierig und teuer...evtl. gibt es einen Bewohnerparkschein, das müsste aber mit dem Magistrat geklärt werden..
s. a.
https://www.stadt-salzburg.at/verkehr-und-strassenraum/parken/
Gesucht wird eine freundliche Person.
Beim Geschlecht, Alter, den Vorlieben, der Herkunft gibt es keine Einschränkungen oder besondere Voraussetzungen...
jahrelange WG Erfahrung auch mit Menschen fremder Herkunft....ist gegeben....
ein Haustier ist nicht erwünscht, aber es ließe sich darüber reden...
Mit mir als Rentner gibt es eher ein ruhiges WG leben......
Meine Kinder und Frau könnten zum Besuch auftauchen, haben jedoch eigene Unterkünfte.
Besuche sind uneingeschränkt möglich...
Ich selbst lebe fast wie ein Moslem (kein Gebetsteppich) - kein Alkohol, kein Schweinefleisch, erwarte dies jedoch nicht von einer/m Mitbewohner/in.
Ich gehöre keiner Religion an, bin eher Agnostiker (ich bin mir sicher, dass Menschen nichts über eine "höhere Macht" wissen können, also auch nicht, dass es sie nicht gibt), habe jedoch keine Probleme mit anderen Weltanschauungen oder Glaubensrichtungen, solange die Haltung
"die Würde des Menschen (aller Wesen) ist unantastbar"
ohne Einschränkung gilt und geachtet wird.
Es gibt keine besonderen Anforderungen an zukünftige Mitbewohner. Jede/r ist willkommen.
Beteiligung an Wohnungsreinigung wird als selbstverständlich vorausgesetzt (Küche, Bad, WC und Flur).
Es gibt eine Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft und einen Hausmeisterdienst, der auch für die Reinigung von Hausflur etc. verantwortlich ist..
Grundsätzlich stelle ich gerne - bei Bedarf - mein know how und mein Werkzeug bei kleineren Wartungs- Reparatur- arbeiten zur Verfügung.
Mietvertragentwurf:
Mietvertrag
zwischen
Herrn Thomas Heuer
und
Frau / Herrn
§ 1 Mietobjekt
folgende im Hause Schrannengasse 7a / TOP 14 in der dritten Etage gelegene Räume werden zur privaten Nutzung vermietet:
ein Zimmer ca. 18m2 zur alleinigen Nutzung,
nebst Mitbenutzung von Bad/ Toilette und Küche.
Das Zimmer wird möbliert vermietet.
Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften, bzw. einvernehmliche Absprachen.
§ 2 Miete
Die Monatsmiete beträgt 330 € und ist monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats an den Vermieter (Hauptmieter) zu bezahlen.
§ 3 Nebenkosten
Die Vorauszahlung für die Nebenkosten
(Strom, Hausverwaltung, Wasser, Fernwärme, Internet) beträgt monatlich 70 €.
Die Nebenkosten sind zusammen mit der Miete zu bezahlen.
Somit beträgt die monatliche Gesamtmiete (Vorauszahlung) 400 €.
Der Untermieter hinterlegt eine Kaution in Höhe von 200 €.
§ 4 Einrichtung und Gebrauchsüberlassung
Mit vermietet sind folgende Einrichtungsgegenstände:
1 Bett 160 x 200 cm, 1 Klapptisch, 2 Stühle, 1 Sessel, div. Regale. Vorhänge, Rollo.
Dem Untermieter werden für die Dauer der Mietzeit folgende Schlüssel ausgehändigt:
1 Zimmer-, 1 Wohnungs- und ein Hausschlüssel für die Gemeinschaftsschließanlage, die neben Haustür auch Hoftür, Hofeinfahrt und Fahrradkeller schließt.
Während der Dauer des Untermietverhältnisses dürfen Einrichtungsgegenstände nur mit Genehmigung des Hauptmieters entfernt oder anderweitig aufgestellt werden.
Der Untermieter ist ohne schriftliche Erlaubnis des Hauptmieters nicht berechtigt, die Mieträume ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte zu überlassen oder andere Personen als die beim Vertragsschluss angegebenen zusätzlich oder ersatzweise in die Mieträume aufzunehmen. Besuche mit Übernachtung nach Absprache.
§ 5 Anzeigepflicht
Der Untermieter ist verpflichtet, dem Hauptmieter Schäden in den Mieträumen unverzüglich anzuzeigen und für deren Beseitigung Sorge zu tragen.
§ 6 Beendigung der Mietzeit
Mit Beendigung des Mietverhältnisses sind die dem Untermieter zur alleinigen Nutzung überlassenen Mieträume ebenso wie die gemeinschaftlich genutzten Mieträume in sauberem Zustand zurück zugeben und dem Hauptmieter sämtliche Schlüssel auszuhändigen.
§ 7 Schönheitsreparaturen
Der Hauptmieter wird von der Durchführung von Schönheitsreparaturen freigestellt.
§ 8 Weitere Vereinbarungen
Der Untermieter ist verpflichtet, die Mieträume sowie die gemeinschaftlichen Einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln, für ordnungsgemäße Lüftung und Heizung zu sorgen und die Mieträume in gutem Zustand zu erhalten.
Der Untermieter ist verpflichtet, sich an der regelmäßigen Reinigung von gemeinschaftlich benutzten Räumen und Einrichtungen (z. B. Flur, Toilette, Bad, Küche, Kühlschrank usw.) nach folgender Maßgabe zu beteiligen:
Die Haustierhaltung ist nicht gestattet.
Sonstige weitere Vereinbarungen:
Die Hausgemeinschaft besteht aus mehreren Parteien mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund. Wir bitten um respektvollen und höflichen Umgang.
Im ganzen Haus besteht Rauchverbot, das gilt auch für offenes Feuer.
Nachtruhe zwischen 22 und 8 Uhr, das bedeutet z. Bsp. auch keine Partys oder andere laute Aktivitäten (z. Bsp. laute Musik).
Die anderen Zimmer bitte nur nach Aufforderung betreten.
§ 9 Anlagen zum Untermietvertrag:
Übergabeprotokoll
Hausordnung
Wir leben in einer Gemeinschaft, in der wir uns wohl fühlen wollen. Deshalb begegnen wir einander freundlich und nehmen Rücksicht. Bitte beachten Sie dazu auch diese Hausordnung. Vielen Dank!
Sauber ...halten wir alles, was wir gemeinsam nutzen (z.B. Stiegenhaus, Wasch- & Trockenräume, Keller, Müllraum, alle Allgemeinflächen, etc.). Deshalb bitte:
Müll trennen und nur in den vorhergesehenen Tonnen entsorgen Sperriges entsorgen (Sperrmüllsammlungen) Schachteln zerkleinern Übermäßige Verschmutzungen von Allgemeinflächen immer sofort selber entfernen (z.B. bei Umbauten etc.)
Zugänglich
... das kann Leben retten. Deshalb bitte:
Die Zufahrtswege für Rettung & Feuerwehr freihalten Allgemeinflächen freihalten (z.B. keine Möbel, Schuhe oder Gegenstände im Stiegenhaus und den Gängen etc. abstellen) Wasserzähler, Sicherungskästen etc. nicht verstellen. Fahrräder an den vorhandenen Fahrradständern bzw. Flächen abstellen
Leise
... und rücksichtsvoll verhalten wir uns als Hausgemeinschaft auch tagsüber und draußen! Zu den folgenden Zeiten bitte Zimmer-Lautstärke einhalten:
nachts 22:00 – 07:00 Uhr tagsüber 12:00 – 14:00 Uhr
Sicher ... ist sicher, deshalb bitte: die Haustüren immer (auch tagsüber!) geschlossen halten
Vorsicht !
Schäden trägt der Verursacher/Wohnungs-Eigentümer. Auch Folgeschäden für andere Wohnungen
Sparsam... sind wir mit Wasser & Strom. Deshalb bitte:
Reparieren Sie rasch defekte Toiletten-Spülungen, undichte Wasserhähne etc. Die Türen & Fenster im Winter geschlossen halten TIPP: Nur kurzes Stoß-Lüften (2-3 mal tägl. 5 Minuten)
Korrekt
..., so vermeiden wir Ärger & Schäden, auch für andere! Deshalb bitte:
Umbau/Veränderungen nur von Profis durchführen lassen. Neben der baurechtlichen Bewilligung ist auch die zivilrechtliche Bewilligung einzuholen (Zustimmung der Miteigentümer) In allen Allgemeinräumen wie z.B. Stiegenhaus ist das Rauchen verboten
Schön
... wenn unser Haus gefällt. Deshalb bitte:
Das Abstellen von jeglichen Gegenständen im Stiegenhaus sowie im Allgemeinbereich ist aus feuerpolizeilichen Gründen verboten. Kein Gerümpel auf den Balkonen abstellen • Sat-Schüsseln, Blumenbehälter etc. sind nur mit Genehmigung sämtlicher Miteigentümer gestattet
Sonst ...noch was? Ja – bitte beachten Sie: ? Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich (Spielen auf Allgemeinflächen im Haus ist untersagt) Haustiere sind nur erlaubt, solange sich andere Bewohner nicht gestört fühlen. Die Tiere bitte außerhalb der Wohnung nicht frei laufen lassen!
Diese Hausordnung gilt für alle im Haus: Eigentümer, Mieter, Untermieter & Besucher
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Dr. Gerlich & Co Hausverwaltung und Facility Management GmbH Alpenstraße 48, 5020 Salzburg Tel. ----/------- Fax. ----/------- – 16 E-Mail. Homepage. www.gerlich.at
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Ort, Datum
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Vermieter
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Mieter