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Charmantes Appartment in absolut ruhiger, grüner und sonniger Lage. Das Haus steht auf einem 5.000 qm großen Gartengrundstück. Es ist das höchste Haus im ganzen Blumenviertel.
Das Haus hat einen ruhigen Charakter. Wer zu Hause laute Partys veranstalten will, ist in Friedrichshain oder Kreutzberg sicher besser aufgehoben. Bevorzugt wird ein langfristiges Mietverhältnis.
Hunde kommen nicht in Betracht, Katzen sind willkommen.
Das Haus verfügt über eine sehr gute Bewohnerschaft, wie Rudow insgesamt eine sehr angenehme, gutbürgerliche Gegend ist.
Die Wohnung ist ein 1-Zimmer-Appartment, das aber eine planmäßige „Schlafnische“ aufweist, es ist also gut möglich, diese Bereich z.B. mit einem schicken Paravent richtig abzutrennen, wenn man nicht täglich zwischen Couchfunktion und Schlaf-Funktion wechseln möchte. Der Flur hat Platz für eine Garderobe, das Bad ist für eine 1-Raum-Wohnung angenehm groß, ebenso die Küche, die sauber mit Türe abgetrennt ist.
Der Margueritenring liegt im Rudower "Blumenviertel". Durch die rel. neuen Anschlüsse der Stadtautobahn (AS Stubenrauchstraße) ist dieses Wohnquartier mittlerweile perfekt verkehrlich angebunden, ohne dass von der Autobahn irgendetwas gehört werden könnte. Da das Haus zurückversetzt auf dem großen Grundstück liegt, hört man nicht einmal etwas von dem Verkehr auf dem ohnehin sehr wenig befahrenen Margueritenring (reine Wohnstraße). Über den U-Bahnhof Rudow ist man auch ÖPNV-mäßig gut angebunden. In Rudow selbst findet man Ärzte, Supermärkte, Banken, Restaurants etc. fußläufig.
Und zum Flughafen BER sowie zum Wissenschafts- und Technologiestandort Adlershof ist es jeweils nur ein Katzensprung. Dank günstiger Lage parallel nördlich der Start- und Landebahnen wird dabei vom Fluglärm des BER weniger zu hören sein, als 30 km weit weg, aber in direkter Verlängerung der Bahnen, etwa in Ludwigsfelde oder Erkner.
Sozialleistungsempfänger und Bewerber mit negativen Schufaeinträgen können aufgrund vielfacher schlechter Erfahrungen nicht berücksichtigt werden, zumal man im Zuge der HärteVO zum MietenWoG lernen konnte, dass es als selbstverschuldet gilt, wenn man als Eigentümer Zahlungsausfälle bei Mietern hat. Da wir in niemand hineinschauen können, können wir nur nach statistischen Merkmalen entscheiden - auch wenn das im Einzelfall ungerecht sein mag.
Außerdem wird hier eine besonders hochwertig ausgestattete Wohnung vermietet, es erschiene uns nicht besonders im Einklang mit Leistungsgerechtigkeit, wenn diese mit Transferleistungen bezahlt würde. Geringverdiener haben zudem einen Anspruch auf einen WBS und Sonderkontingente im geförderten oder öffentlichen Wohnungsbestand, den zu nutzen wir anregen.