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Bezug möglich zum
01. Juni 2021
01. Juli 2021
01. August 2021
Diese wunderschöne und helle 1,5 Zimmer Etagenwohnung befindet sich im 2. OG eines 4 geschossigen Mehrfamilienhauses. Es gibt hier keine schwäbische Kehrwoche. Zu dieser Wohnung gehört ein Keller im Erdgeschoss mit einer Fläche von ca. 6 qm.
Etagenwohnung im 2. OG mit Aufzug
( 1. Schlafzimmer, 1. Wohnzimmer, 1. Küche )
Zentralheizung ( Heizkörper in allen Zimmern )
Badezimmer mit Badewanne und WC
Armaturen und Waschbecken vorhanden
Bodenbelag Laminat
Küche und Badezimmer mit Fliesen
Einbauküche mit Kühlschrank und Herd
Waschmaschinenplatz im Badezimmer
keine schwäbische Kehrwoche
großer Abstellraum im Keller.
großer Balkon
Anwohnerparkplätze direkt vor dem Haus
Duplex Stellplatz in der Tiefgarage
In guter, ruhiger Lage, die S Bahn Haltestelle Kornwestheim ist fußläufig in 10 Minuten zu erreichen, dieses Objekt zeichnet sich durch eine sehr gute Infrastruktur aus. Die Fahrzeit zur nächsten Bundesautobahn beträgt ca. 10 Minuten. Einkaufsmöglichkeiten sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Auch der Kindergarten ist schnell per Fuß zu erreichen.
Kornwestheim ist eine Stadt mit ca. 35.000 Einwohnern und liegt ca. 10 km nördlich der Landeshauptstadt Stuttgart in Baden-Württemberg. Ausgestattet mit einer ausgezeichneten Verkehrs-Infrastruktur ist Kornwestheim über die Bundesstraßen B10, B27 und B27a direkt an das überregionale Straßennetz A81 und A8 angebunden.
Die noch funktionsfähige Einbauküche steht im Eigentum des Vermieters und wird dem neuen Mieter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Auf die generelle Funktionalität der Geräte wird aber keine Haftung übernommen und ist auch nicht Bestandteil des Mietvertrages.
Die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen für 1 Person beträgt 150 €
In der Nebenkosten Vorauszahlung in Höhe von 150 Euro monatlich sind alle umlagefähigen Kosten der Wohnung kalkuliert. ( Zentralheizung, Kaltwasser, Warmwasser, Treppenreinigung, Kabelgebühren, Versicherungen, Winterdienst, Versicherungen uvm. )
Zusätzlich fallen für Sie noch an:
Ihr eigener Stromverbrauch in der Wohnung
( Direkt an den Versorger Ihrer Wahl zu zahlen )
Ihre jährlichen Müllgebühren der Stadt Ludwigsburg
( Direkt an die Stadt Ludwigsburg zu zahlen )