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Die Wohnung ist ein Studentenwohnheim 1-Zimmer-Wohnung bzw. Appartment. Das Appartment ist klein, aber hat alles was man braucht. Ich habe das Studentenwohnhiem schon gekündigt und würde auch sofort ausziehen. Wegen der Kündigungsfrist ist mein aktueller Mietvertrag bis 30.11.2020. Daher ist das Appartment ab 01.10.2020 bis 30.11.2020 frei. Wenn Sie immatrikulierter Student sind, können auch per Studentenwerk das Appartment offziell zwischenmieten.
Frühstens kann man am 30.09 einziehen.