Detektiv Lentz im Interview: Versteckte Kameras in WG-Zimmern

Darf der Vermieter Kameras in einer WG anbringen? Detektiv Lentz klärt auf...

Wie das WG-Recht, so das Amtsgericht München (AG, Urt. v. 28.05.2019, Az. 432 C 2881/19) es vorgibt, ist es (Unter-) Mietern einer WG nicht erlaubt, Kameras in den Räumen einer Wohngemeinschaft anzubringen. Auch dem Vermieter werden bei solchen Unternehmungen die Grenzen gesetzt: Für beide Parteien ist die Anbringung von Kameras vor dem Hauseingang, beziehungsweise vor dem Wohneingang nur beschränkt erlaubt. Das Ignorieren der Regelung wäre andernfalls ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.

Trotz der bestehenden Gesetze gab es Fälle, in denen Vermieter Kameras oder Minikameras in den Wohn- oder Flurräumen platzierten. Oft besprachen sie dies nicht einmal mit den Mietern oder Untermietern. In einem Fall, welcher sich 2019 im Amtsgericht abspielte, argumentierte der Vermieter beispielsweise mit dem Argument, dass er eine Kamera aus Sicherheitsgründen vor der Haustür angebracht hatte und dies sogar im Mietvertrag angab. Laut seiner Definition sei eine Zimmertür streng genommen die persönliche „Haustür“ für (Unter-) Mieter, da das Zimmer als „Wohnung“ angemietet war. Da die Kamera ein Eingriff in die Privatsphäre war, verlor der Vermieter den Rechtsstreit.

Doch wie sieht es allgemein mit Kameras in WG-Zimmern aus? Wer heute in eine WG zieht, sollte sich vorher über die Regelungen in einer WG informieren. Ob Kameras in anderen Fällen erlaubt sind, wie zum Beispiel im eigenen WG-Zimmer oder Räumen, in denen wertvolle Elemente wie Computer stehen, und wie man sich vor angebrachten versteckten Minikameras in WG-Zimmern schützen kann, verrät der Detektiv Lentz, Inhaber einer Detektei in Bremen, im Interview.

Detektiv Lentz im Interview: Kameras in der Wohngemeinschaft (WG)

Herr Lentz, als einleitende Frage wäre es vorab schön in Erfahrung zu bringen, ob Kameras allgemein in Gemeinschaftsräumen, sowie in Privaträumen einer Wohngemeinschaft von Seiten des Vermieters erlaubt sind.

In Privaträumen ausnahmslos niemals! In Gemeinschaftsräumen nur dann, wenn alle Bewohner darüber informiert sind, ausreichend große Hinweisschilder vorhanden sind und der Zweck der Kameraaufzeichnung klar definiert ist und auch klar geregelt ist, ob und ggf. wo und wie lange die Aufzeichnungen gespeichert werden.

Tonaufzeichnungen sind generell und ohne jede Ausnahme tabu. Hier greift der §201 StGB. Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ist in § 201 StGB geregelt. Das unbefugte Aufnehmen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes eines anderen auf einen Tonträger oder eine so hergestellte Aufnahme zu gebrauchen oder einem Dritten zugänglich machen, wird darin unter Strafe gestellt.

Wie sieht es bei den Mietern aus? Ist es dem Mieter erlaubt sein eigenes Zimmer oder Gemeinschaftsräume mit einer versteckten Mini-Kamera aufzunehmen?

Die Gemeinschaftsräume nein. Seine Privatwohnung natürlich ja; jedoch auch ohne Ton (!!) und auch nur dann, wenn er alle Besucher explizit darauf hinweist, dass sie gefilmt werden. Sonst ist das auch verboten. (Recht am eigenen Bild).

Gibt es denn für beide Parteien andere Schutzmittel gegen Diebstahl oder der Nutzung privater Dinge durch Fremde?

In einer WG helfen sicherlich klare Absprachen und Regeln und die Hoffnung, dass sich dann jeder auch daran hält. Wenn das nicht hilft, dann bleibt nur noch alles wegzuschließen. Ob das allerdings eine Basis für eine vertrauensvolle WG ist, muss dann jeder für sich allein entscheiden.

Wie gehen Sie bei dem Verdacht einer versteckten Kamera im Raum vor? Können die versteckten Kameras mit dem bloßen Auge erkannt werden?

95% aller versteckten Kameras sind mit bloßem Auge nicht zu entdecken. Die Kamera im Rauchmelder, oder in der Wanduhr ist hinlänglich bekannt und wird kaum noch verwendet. Kameras können aber auch in Leuchtmitteln, also Glühbirnen, hinter Spiegeln, die von hinten durchsichtig sind, oder sogar in Steckdosen montiert sein.

Wie geht man vor, wenn man eine versteckte Kamera entdeckt?

Sofort die Polizei informieren, die Wohnung nicht mehr verlassen und den Beamten beim Eintreffen die Kamera zeigen und dann – ggf. durch uns – sofort einen Sweep, d.h. eine Absuche der gesamten Fläche nach weiteren Kameras und ggf. auch Mikrofonen, durchführen lassen.

Gerade in WG-Zimmern mit Sicht auf das Bett und in Badezimmern, ist das Risiko hier besonders hoch. Einige – traurige – Fälle dieser Art gab es in letzter Zeit in Airbnb Ferienwohnungen.

Sind Kameras bei Absprache mit allen Mietern erlaubt?

Wie gesagt, im Gemeinschaftsbereich, etwa zum Schutz vor Einbruch, Vandalismus etc. natürlich ja. Aber nur ohne Ton und nur mit Hinweisschildern.

Sind die Bildaufnahmen einer versteckten Kamera bei einem Diebstahl oder anderen Straftaten als Beweis rechtlich wirksam?

In den meisten Fällen nein. Die Ermittlung des Sachverhalts ist das zentrale Anliegen des Strafrechts. Gemäß § 244 II StPO hat das Gericht zur Erforschung der Wahrheit, die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind. Der Strafprozess kennt jedoch keine Wahrheitsfindung um jeden Preis. Dies gebieten das in Art. 20 III GG geregelte Rechtsstaatsprinzip und das in Art. 6 I EMRK geregelte Recht auf ein faires Verfahren.

Nicht jede gewonnene „Wahrheit“ kann von dem Gericht in seiner Entscheidung mit einbezogen werden, manche Beweise müssen als nicht vorhanden ausgeblendet werden. Dies trifft ganz klar auf illegale Ton-/ Bildaufnahmen zu. Diese unterliegen dem Beweisverwertungsverbot. Beweisverwertungsverbote schränken demnach die Wahrheitsermittlung ein.

Auf der anderen Seite führt auch nicht jedes rechtswidrig erlangte Beweismittel zu einem Verwertungsverbot, denn die Verbote können sich auch nur auf die Beweiserhebung auswirken und führen nicht zwangsläufig zu einer verbotenen Beweisverwertung.

Gemäß § 100 d StPO müssen Aufzeichnungen von Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzuordnen sind, unverzüglich gelöscht werden.

Empfehlen Sie den Kunden, mit dem Verdacht einer versteckten Kamera in den Mieträumen, zu Ihnen zu kommen?

Sprechen Sie im Wohnungsinnern nicht über ihren Verdacht, da man nicht ausschließen kann, dass die Kamera nicht nur das Bild, sondern auch den Ton überträgt. Rufen Sie uns außerhalb der betroffenen Wohnung, mit mindestens 300 Meter Abstand von einem Handy aus an, dass nicht im WLAN der betroffenen Wohnung eingebucht ist.

Unser Technischer Abschirmdienst unter fachlicher Leitung eines langjährig erfahrenen Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik kommt dann meist innerhalb weniger Tage und führt einen solchen Sweep professionell durch.

Vielen Dank, Herr Lentz, für das Interview.

The article Detektiv Lentz im Interview: Versteckte Kameras in WG-Zimmern published in Magazin category is protected by copyright. Any use of this text, in whole or in part, requires the author’s written permission.

Show Immobiliensuche