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Es handelt sich um eine vor Erstbezug im September 2016 komplett sanierte, neu möblierte und abgeschlossene 2-Zimmer-Wohnung, die zur Vermietung entweder a) zur Alleinnutzung oder b) als 2er-WG geeignet ist. Die Wohnung bzw. beide Zimmer werden sowohl zur Zwischenmiete (min. 5 volle Kalendermonate) als auch unbefristet, vorzugsweise an (internationale) Studenten im Praktikum bzw. berufstätige Hochschulabsolventen (m/w) im Alter zwischen ca. 22 und 35 Jahren, vermietet.
Das Tageslicht-Badezimmer mit Dusche, WC, Waschtisch und Handtuchheizkörper verfügt über einen grauen Natursteinboden, die Wände sind weiß gefliest.
In den beiden Zimmern ist Laminat-Fußboden verlegt. Die Wände sind mit Raufasertapete belegt und weiß gestrichen. In jedem Zimmer gibt es ein Couchbett (ausgezogen 140 x 200 m), Kleiderschrank, Regal, Schreibtisch mit Stuhl, Tisch- und Stehlampen, 22“ TV mit DVB-T2 HD-Anschluss.
Weitere Ausstattung der Zimmer: Schrankküche mit Kühlschrank, Spüle, 2-Plattenherd, Mikrowelle, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Toaster, Geschirr, Besteck, Töpfen und Pfannen, etc., Esstisch + Stühle.
Beide Zimmer sind abschließbar; die Fenster sind mit elektrischen Außenrollläden und Gardinen ausgestattet. Aus dem kleinen Zimmer (ca. 11 qm) heraus besteht Zugang zu einer umbauten Terrasse mit Tisch + 2 Stühlen.
Die Zimmer werden nur an 1 Person vermietet. Kurzfristig, z.B. über ein Wochenende, sich gelegentlich aufhaltender Besuch ist gestattet. Es wird davon ausgegangen, dass sich die beiden Bewohner (m/w) über das Miteinander in der Wohngemeinschaft kooperativ verständigen.
In einem zur Wohnung gehörenden Kellerraum sind Waschmaschine mit Trocknerfunktion, Flügelwäschetrockner, Bügelbrett/-eisen sowie alle gängigen Putzutensilien wie Eimer, Besen, Staubsauger, etc. vorhanden.
Badezimmer sowie Keller/Waschraum sind von den beiden Bewohnern (m/w) gemeinsam zu nutzen.
Die Wohnung verfügt über einen VDSL 50-Anschluss/WLAN Internet zur Mitnutzung. Jegliche Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken ist untersagt, z.B. zu Urheberrechtsverletzungen im Wege des Filesharing. Im Falle einer Zuwiderhandlung sind die Kosten etwaiger anwaltlicher Abmahnungen sowie der Verteidigung dagegen von der Mieterin zu tragen. Darüber hinaus kann dies die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.
e Wohnung liegt im Herzen des Stadtteils Niederrad und ist direkt an das ÖPNV-System angebunden.
In ca. 3 Min. zu Fuß zum Haardtwaldplatz und der Straßenbahnlinie 15. In ca. 8-10 Min. zu Fuß bis S-Bahnhof Niederrad (S7/S8/S9), von dort schnelle Verbindungen zum Flughafen (2 Stationen) bzw. 1 Station bis Hauptbahnhof, 2-3 Stationen bis Alte Oper/Hauptwache.