Welche SCHUFA-Auskunft braucht der Vermieter?

Für Vermieter reicht meist eine kompakte Bonitätsbestätigung statt einer vollständigen Datenkopie.

Viele Wohnungssuchende fragen sich: Welche SCHUFA-Auskunft braucht der Vermieter eigentlich? Nicht jede Art von Auskunft ist für eine Wohnungsbewerbung geeignet.

Reicht die kostenlose SCHUFA-Datenkopie?

Die SCHUFA stellt Verbrauchern eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zur Verfügung. Diese enthält jedoch umfangreiche Detailinformationen, die für Vermieter meist weder notwendig noch übersichtlich sind.

Zudem ist sie nicht speziell als Bewerbungsdokument konzipiert.

Was erwarten Vermieter in der Praxis?

In der Regel möchten Vermieter eine kompakte Bestätigung, dass keine negativen Zahlungserfahrungen vorliegen. Dabei spielt insbesondere der SCHUFA-Score eine wichtige Rolle.

  • Übersichtliche Bonitätsbewertung
  • Keine sensiblen Vertragsdetails
  • Klare Aussage zur Zahlungszuverlässigkeit

Warum ist eine spezielle Bonitätsauskunft sinnvoll?

Eine strukturierte Bonitätsauskunft für Vermieter enthält nur die relevanten Informationen und schützt gleichzeitig Ihre sensiblen Daten.

Sie ist auf die Anforderungen im Bewerbungsprozess zugeschnitten und wird von vielen Vermietern akzeptiert. Falls Sie unsicher sind, ob negative Einträge gespeichert sind, können Sie diese hier prüfen: SCHUFA-Eintrag prüfen oder löschen lassen .

SCHUFA-Bonitätscheck für deine Bewerbung

Erstelle eine kompakte Bonitätsauskunft, die speziell für Vermieter aufbereitet ist und nur die relevanten Informationen enthält.

Zum SCHUFA-Bonitätscheck

Grundlagen zur SCHUFA finden Sie hier:

Alle Informationen zur SCHUFA im Überblick

Häufige Fragen zur SCHUFA für Vermieter

Ja. Vermieter dürfen im Rahmen der Vertragsprüfung eine Bonitätsauskunft anfordern.

In vielen Fällen nicht optimal, da sie umfangreiche Detailinformationen enthält.

Nicht zwingend. Häufig genügt eine kompakte Bonitätsbestätigung.

Oft bereits bei der engeren Auswahl oder nach einer Wohnungsbesichtigung.

Ja, sie kann in der Regel bei mehreren Bewerbungen eingereicht werden.
Hinweis:
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