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Ich suche hier eine PARTNERIN, oder einen PARTNER zur Beantragung eines Wohnberechtigungsschein (WBS) für zwei Personen, für eine 2-Zimmer-Wohnung größer 50 m².
Ich verfolge hier keine sexuellen Interessen, bin natürlich gänzlich asexuell, und impotent, und ganz sicher nicht schwul.;-)
Voraussetzung für einen WBS für mehrere Personen:
Sie können den Antrag für mehrere Personen stellen, wenn ... beide Personen eine Partnerschaftserklärung ... abgeben.
Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren Einzel-Wohnberechtigungsscheinen ist ausgeschlossen.
QUELLE: https://service.berlin.de/dienstleistung/120671/standort/122604/pdf/
Hintergrund:
Als Einzelperson ist also leider nur ein WBS für eine 1-Zimmer-Wohnung zu bekommen, ich will aber nicht alleine wohnen, das bekommt mir nicht.
Zu zweit können wir einen WBS für eine 2-Zimmer-Wohnung beantragen, wenn wir "miteinander eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft" gründen.
Dazu ist es erforderlich, dass wir bei der Beantragung unseres WBS beide eine "Partnerschaftserklärung" abgeben, wie diese folgend eingefügt ist:
Partnerschaftserklärung:
Ergänzende Erklärung
Zum Antrag vom xx.xx.xxxx auf Erteilung
eines Wohnberechtigungsscheines (WBS)
Antragsteller/ in
wohnhaft
Lebensgefährte/in
wohnhaft
Telefon
Die Unterzeichnenden erklären, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Überlassung der öffentlich geförderten Wohnung miteinander eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft i.S. von § 18 Abs. 2 Nr. 4 WoFG (das ist eine Lebensgemeinschaft, die keine weiteren Bindungen gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Füreinandereinstehen begründet und die über eine reine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht) zu begründen, in dem o.a. Zeitraum die Wohnung gemeinsam zu beziehen und dies unaufgefordert durch eine Anmeldebestätigung nachzuweisen.
Wir nehmen davon Kenntnis, dass die Nichteinhaltung einen Widerruf des WBS ... beim Verfügungsberechtigten zur Folge haben kann.
Unterschrift, Datum Unterschrift, Datum
Fundstellennachweis:
WoFG Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG -) vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 02. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1610)
QUELLE: https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/Wohnen/berlin/BW550/index
Um von mir eine Antwort auf eure Nachricht zu bekommen gebt bitte EINLEITEND das KENNWORT PARTNERWBS an, damit ich weiß, dass Ihr mein Angebot vollständig gelesen habt, und ich hier nicht auf Anfragen von Leuten antworten muss, die nicht wissen worum es geht, und dutzende, unangepasste Standardnachrichten versenden.
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