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Das Gebäude, bestehend aus einem Vorderhaus, einem rechten Seitenflügel
und einem Gartenhaus, präsentiert sich als fünfgeschossiges Wohnhaus in unmittelbarer Nähe des
Frankfurter Tors und der Boxhagener Straße. Das Haus liegt schräg gegenüber des Traveplatzes. Im
Innenbereich zeigen sich 2 für Berlin ganz typische Innenhöfe. Das Gebäude wurde aufwendig
saniert.
Ausstattung 3 Zimmer, Küche, Bad, Flur, Balkon, Keller, Aufzug
Bei Interesse bitte ausführlich schreiben, wer Sie sind, was Sie machen, etc. Ich melde mich dann zurück. Besichtigungen sind ab dem 6.Mai möglich.
Die Wohnung könnte auch schon früher bezogen werden, ab dem 15.5.2020
Wohnung ist befristet bis 1.6.2021.
Die Weichselstraße überzeugt neben ihrer ruhigen Lage besonders durch die gute Infrastruktur. Zahlreiche öffentliche Nahverkehrsmittel wie die S-Bahnlinie S4 + S8 sowie die U-Bahnlinie U5 sind fußläufig erreichbar.
Das Objekt Weichselstraße 16 liegt im Stadtteil Friedrichshain, in unmittelbarer Nähe zur Frankfurter Allee. Friedrichshain ist ein junger Stadtteil mit einem Durchschnittsalter der Bevölkerung von 37,8 Jahren. Das Gebiet um den Traveplatz zeichnet sich durch seinen kiezigen, innerstädtischen Charakter aus, der vorwiegend durch Altbauten geprägt ist.
Für die gesamte Dauer der Rechtsverbindlichkeit des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) sowie dessen Mietobergrenzen - bekannt als "Mietendeckel" – wird der Vermieter nur eine monatliche Nettokaltmiete (zzgl. der Vorauszahlungen für Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten) fordern und/oder entgegennehmen, die der Mietobergrenze der gesetzlichen Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) entspricht. Für diese Wohnung beträgt die vorerst zu zahlende Miete lt. Mietobergrenze 557,2 EUR Die sich aus dem Mieten WoG Bln ergebenden Auskunftspflichten werden gesondert vor Vertragsschluss durch den Vermieter erfüllt. Die in diesem Inserat angegebene Nettokaltmiete wird demnach vorerst bzw. unter vorstehenden Maßgaben nicht durch den Vermieter gefordert oder entgegengenommen und soll bei einem Mietvertragsabschluss mit folgender Maßgabe vereinbart werden: Für den Fall, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) oder dessen Mietobergrenzen durch die zuständige Gerichtsbarkeit oder die gesetzgebende Gewalt oder sonst außer Kraft gesetzt werden, demnach nicht mehr als rechtverbindlich gelten (also bspw. aufgehoben, für unwirksam bzw. für nichtig erklärt wird, durch Zeitablauf unwirksam geworden) und die mit dem Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) geregelten Höchstmieten und damit auch die Rechtgrundlagen für die Mietobergrenzen des Mieten WoG für die Zukunft oder auch rückwirkend außer Kraft treten und die Parteien des zu schließenden Mietvertrags nicht mehr (auch rückwirkend) binden, so gilt die in diesem Inserat angegebene Nettokaltmiete als vereinbart.