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Wir möchten 2 möbilierte Zimmer in unserer 3 Zimmern Wohung mit Küche, Bad (mit WC und Badewanne), Flur, Abstellräume und Loggia ab 01.03.2017 befristet bis zum 31.01.2019 (wegen Auslandsaufenthalt) an max 2 Personen (nicht Raucher) mit gesichertes Einkommen (Selbstzahler) zu untervermieten.
Die Wohnung ist ca. 71 m² groß und wird mit Ausnahme eines von Hauptmietern zurückbehaltenes Zimmers (von ca. 9 qm) untervermietet.
Eine Untervermietungsgenehmigung der Hauptvermieter muss geholt werden. Dafür sind Unterlagen von Untermieter und das ausgefüllte Formular der Wohnungsgesellschaft mit dem Antrag einzureichen.
Die Wohnung ist möbiliert aber unrenoviert und geignet für Berufspendler.
2 Zimmer ( ca 15qm + 25 qm) mit Küche, Bad (mit WC und Badewanne),
Flur, Abstellräume und Loggia (ca. 62 qm): Kalt-Miete EUR 464,00
Betriebskosten-, Wasser/Entw.-Kostenvorauszahlungen: EUR 151,00
Heizkostenvorauszahlungen Fernwärme über Mainova: EUR 80,00
Strom und Tel.kosten sind nicht inkl. in der Miete und muss von den Untermietern direkt gemeldet werden.
Eine Besichtigung ist ab 23.02 nach telefonische Vereinbarung möglich.
Die sich aus dem Hauptmietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten werden auch für den Untermietvertrag gelten.
- ruhiges Wohnen
- Möblierungszuschlag 50EUR pro Zi
- Übernachtungen von Freunden/Gäste sind nicht erlaubt.