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Aufgrund eines Erasmus vermiete ich meine Wohnung im Studentenwohnheim in der Kronberger Str. unter.
Grundsätzlich nicht wohnberechtigt sind Studierende,
- die gleichzeitig Assistent, Referendar, Volontär oder dergleichen sind,
- die überwiegend berufstätig sind,
- die bereits ein berufsqualifizierendes Examen an einer in- oder ausländischen
- Hochschule absolviert haben (hierzu zählt nicht der Bachelor, außer bei
Studienfachwechsel) oder Promotionsstudierende
- die zu Mietbeginn älter als dreißig Jahre sind,
- die zu Mietbeginn die Regelstudienzeit überschritten haben oder
- die im fünfzehnten oder höheren Semester studieren.
Ich möchte meine Wohnung möbliert untervermieten, dh, mein relativ großer Schreibtisch, mein Bett, mein Sofa und meine Bücherregale verbleiben idealerweise in der Wohnung. Darüber kann man aber sprechen.
PS: Das Bild ist gerade nicht aktuell, sondern vom Vormieter.