Teilmöbilierte 1,5 Zimmer Wohnung direkt an Mannheimer Innenstadt

Anzeigennummer: 5845474

Kosten

Miete:
n.a.
Nebenkosten:
n.a.
Sonstige Kosten:
n.a.
Kaution:
n.a.
Ablösevereinbarung:
n.a.

Verfügbarkeit

frei ab:
n.a.
aktuell vermietet

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Angaben zum Objekt



Barrierefrei


Hochhaus


4. OG


teilmöbliert


Badewanne, Dusche


Kabel


Laminat


Zentralheizung


gute Parkmöglichkeiten


2 Minuten zu Fuß entfernt


Balkon, Keller, Fahrradkeller, Aufzug, Haustiere erlaubt

Wohnung

Lage

Sonstiges

1,5 Zimmer Wohnung, 40 qm, Gesamtmiete: 402 Euro. Diese umfasst 277 Euro Kaltmiete sowie 125 Nebenkosten. In den Nebenkosten ist ALLES inklusive Heizung und Warmwasser enthalten (exklusive Strom und Internet).

Großzügig geschnittenes Wohnzimmer und ein angrenzendes Schlafzimmer. Die Wohnung hat ebenfalls einen großen Balkon mit Ausblick auf die Innenstadt, den Neckar und die Neckarwiese, Separates Badezimmer mit Badewanne (kann auch als Dusche genutzt werden). Die Küche ist ebenfalls vom Wohnbereich abgetrennt. Die Wohnung selbst ist aufgrund der großen Fensterfront sehr hell und lichtdurchflutet. Der Boden besteht aus Laminat.

Zu der Wohnung gehört ebenfalls ein Kellerabteil. Ein extra Fahrradkeller ist vorhanden. Direkt vor der Haustür liegt die Alte Feuerwache, welche einen guten Anschluss an die Uni, den Bahnhof und die Innenstadt bietet.

WICHTIG: Ich suche eine/n Nachmieter/in die/der die Küche und den Kleiderschrank für zusammen 1000 Euro übernimmt. Die Küche (2 Jahre alt) wurde vom Vormieter übernommen (für damals 1700 Euro, Quittungsnachweis ist selbstverständlich vorhanden).

Küche und Kleiderschrank sind in einem sehr guten Zustand, und können selbstverständlich zusammen mit der Wohnung besichtigt werden. Eine genauere Auflistung befindet sich unter Sonstiges. Die Wohnung kann ab dem 01.01.2017 bezogen werden, nach Rücksprache wäre auch bereits Mitte Dezember möglich. Eine Besichtigung ist jederzeit möglich.

Darüber hinaus ist vom Vermieter ein sogenannter "Wohnberechtigungsschein" erforderlich. Diesen gibt es bei jeder örtlichen Behörde. Allerdings darf man nicht über eine gewisse Einkommensgrenze kommen. Diese variiert je nach Bundesland ein wenig, liegt aber beispielsweise in BaWü für eine Person bei ca. 21.730.00 €.

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