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Hallo,
wir haben eine 2-Zimmer-Souterrainwohnung in Stuttgart-Heslach zwischen dem Bihlplatz und dem Südheimer Platz zu vermieten.
Die 2-Raum-Wohnung mit Blick auf den Wald besteht aus zwei Zimmern, einer Küche mit Dusche und einem WC.
Die Wohnung ist frisch renoviert worden. Das heißt, die Türen lackiert, die Wände gestrichen, Laminat gelegt und der geflieste Küchenboden aus dem Jahr 1880 wurde wieder wieder freigelegt. Die Elektrik wurde größtenteils erneuert. Der Raum des Wasserklosetts ist wild, rustikal oder hipp, je nach Betrachtungswinkel.
Die Küche ist mit einem Zwei-Platten-Induktionsherd, einem Kühlschrank, und einer Waschmaschine ausgestattet.
Die Wohnung wird über einen Gaseinzelofen beheizt. Das Wasser wird über einen elektrische Boiler erwärmt.
Vor der Wohnung befindet sich eine kleine Terrasse, von der aus Mirabellen geerntet werden können.
Das 5-Familienhaus befindet sich am Fuße der Halbhöhenlage in Stuttgart Heslach. In vier Minuten ist die Stadtbahnhaltestelle Südheimer Platz zu erreichen und ein Netto-Markendiscount in zwei. In etwa fünf Minuten ist man im Wald. Die Parkplatzverfügbarkeit ist tagsüber gut, abends verschlechtert sie sich. Hier ist ein Anwohnerparkgebiet. Für uns ist die Lage perfekt, nur die Stadtbahn stört etwas. Aber den Platz auf der ruhigen Halbhöhe mit Stadtbahnhaltestelle und Netto vor der Tür, den Wald dazu und keinen Berg, den man mit dem Fahrrad hochfahren muss, den gibt es leider in ganz Stuttgart nicht. ;-)
Wünschenswert für uns wäre ein Nichtraucher.
Die Wohnung ist nur für eine Person vorgesehen und diese müsste die Wohnung, da es eine Souterrainwohnung ist, besonders sorgfältig lüften. Beim letzten Mieter gab es ein Schimmelproblem, was jedoch viele Gründe gab. Die Wohnung wurde gerade frisch renoviert und die mit Schimmel befallen Stellen teilweise großflächig entfernt. Der Mieter muss, keine Schönheitsrenovierung bei Auszug vornehmen.
Sie würden mit dem Vermieter in einem Haus wohnen. (Die anderen Mitbewohner finden es glaube ich gut so)
Ab einer Zeit von 3 Jahren kann es sein, dass das Haus saniert oder abgerissen wird. Hier würde spätestens das Mietverhältnis enden.
Die Versorgungsverträge für Gas und Strom müssen selbständig abgeschlossen werden.
Über eine gemeinschaftliche Sattelitenanlage können unverbindlich die gewöhnlichen Fernsehsender empfangen werden.
Die Küche würde "zur Nutzung überlassen", kaputte Geräte müssten vom Mieter repariert werden.