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Die Wohnung hat insgesamt ungefähr 110qm an Gesamtfläche und befindet sich im 1. OG. Das zu vermietete Zimmer mit Laminatboden hat ungefähr 16,5qm an Fläche.
Die gemeinsame Küche ist mit Kühlschrank, Gefrierschrank, Herd, Backofen soweit voll ausgestattet. Im gemeinsamen Badezimmer sind eine Dusche und sowie eine Badewanne vorhanden. Zudem sind auch eine Waschmaschine und ein Trockner innerhalb der Wohnung selbst vorhanden, sowie ein zur Wohnung dazu gehörender kleiner Kellerraum. Lineares Fernseh wäre hier in der Wohnung nur über Streaming übers Internet möglich. Internet ist hier in einer gebündelten Form (Bündelung über Telekom V-DSL und Vodafone Kabel) vorhanden.
Die Wohnung ist zentral gelegen, wenige Geh-Minuten von der Bingener Innenstadt entfernt. Die nächste Bushaltestelle ist unter 1-2 Minuten Gehminuten entfernt.
Ich selbst arbeite als Softwareentwickler. Zudem bin ich körperbehindert, weswegen ich über einen Computer kommuniziere, und weshalb auch gemeinsames geselliges Essen mit mir leider nicht so wie üblich möglich ist. Andere gemeinsame Unternehmungen wären mit mir größenteils aber kein Problem, da ich normal mit den Füßen mobil bin. Mehr Details über das Zusammenleben in der WG gebe ich gerne bei einem persönlichen Gespräch zum Beispiel während einem Besichtigungstermin preis.
Die Miete beträgt 310€ plus 90€ Nebenkosten, also 400€ insgesamt brutto, plus 400€ Kaution. Die verträgliche Kündigungsfrist beträgt - wie es gesetzlich als Minimum bei unmöblierten Zimmern vorgeschrieben ist - 3 Monate, aber eine vorzeitige Vertragsauflösung oder Kündigungsfrist-Verkürzung um 1-2 Monate wäre in einem Notfall (wie zum Beispiel Jobverlust) mit freundlicher Absprache und Abklärung mit mir vorher gegebenenfalls je nach Verhältnis untereinander und Situation natürlich auch möglich.
Kontaktaufnahme bitte möglichst hier text-basiert über diese Plattform oder alternativ per e-Mail (die e-Mail-Adresse bekommt man nach der Erstkontaktaufnahme, falls gewünscht), da ich, wie bereits angegeben, aufgrund meiner Körperbehinderung mündlich nicht sprechen kann. Wenn jedoch trotzdem ein richtiger Anruf erwünscht ist, dann kann man meine Assistentin unter Ihrer Arbeitsnummer (welche man auch nach der Erstkontaktaufnahme bekommen kann) anrufen, welche dann für so eine solche Kontaktaufnahme verwendet werden kann.