Mietbürgschaft — die Alternative, wenn dein Einkommen allein nicht reicht

In vielen Wohnungsbewerbungen verlangen Vermieter eine finanzielle Sicherheit — vor allem bei Studierenden, Auszubildenden, Berufseinsteigern oder befristeten Arbeitsverträgen. Eine Bürgschaft zeigt, dass eine solvente Person für deine Miete einsteht — und macht dich damit deutlich attraktiver als Bewerber.

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Was ist eine Mietbürgschaft?

Eine Bürgschaft im Mietkontext ist eine schriftliche Erklärung, mit der eine dritte Person — der Bürge — sich gegenüber dem Vermieter verpflichtet, für deine Miete einzustehen, falls du selbst nicht zahlen kannst. Sie ist damit eine zusätzliche finanzielle Absicherung für den Vermieter, ohne dass du selbst mehr Geld auf den Tisch legen musst.

Vermieter verlangen eine Bürgschaft besonders häufig, wenn:

  • dein Einkommen niedrig oder unregelmäßig ist (z. B. bei Studium, Ausbildung, Elternzeit)
  • du dich in einer Probezeit oder mit befristetem Vertrag bewirbst
  • du selbstständig bist oder wechselnde Einnahmen hast
  • du dich als internationaler Bewerber ohne deutsche Bonitätsdaten bewirbst

Wichtig zu wissen: Eine Bürgschaft ist rechtlich verbindlich. Der Bürge haftet mit seinem eigenen Vermögen, wenn du deine Miete nicht zahlst.

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Eine Bürgschaft ist nur ein Teil einer starken Bewerbung. Zusammen mit einer vollständigen Bewerbermappe und einer aktuellen Bonitätsauskunft zeigst du dem Vermieter, dass du deine Wohnungsbewerbung ernst nimmst.

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Häufige Fragen zur Bürgschaft

Grundsätzlich jede solvente, volljährige Person — in der Praxis am häufigsten Eltern, Großeltern oder Verwandte. Auch Arbeitgeber kommen in Frage, vor allem bei internationalen Mitarbeitenden. Wichtig ist, dass der Bürge über ein regelmäßiges Einkommen verfügt und dieses nachweisen kann.

Nach § 551 BGB ist die Bürgensumme bei Mietbürgschaften auf die Höhe von drei Monatsmieten begrenzt, wenn zusätzlich eine Kaution gestellt wird. Ohne zusätzliche Kaution ist auch mehr möglich — vertraglich üblich sind ein bis zwölf Monatsmieten.

Die Bürgschaft läuft in der Regel so lange wie das Mietverhältnis — sie endet nicht automatisch mit Auszug. Der Bürge muss aktiv kündigen, sobald die Bürgschaft nicht mehr benötigt wird. Bei manchen digitalen Bürgschafts-Produkten ist das über den Anbieter unkompliziert möglich.

Eine klassische Elternbürgschaft, bei der Eltern selbst haften, verursacht keine direkten Kosten — nur die Bearbeitungsgebühr für ein digitales Bürgschaftsdokument (bei RentCard z. B. 19,95 €). Bankbürgschaften und Kautionsbürgschaften kosten hingegen jährliche Prämien.

Bei der Mietbürgschaft haftet eine Privatperson (z. B. Eltern) für deine Miete. Bei der Kautionsbürgschaft übernimmt eine Versicherung die Kaution als Alternative zur Barhinterlegung — du zahlst dafür eine jährliche Prämie. Beide sind Absicherungen für den Vermieter, aber funktionieren rechtlich völlig unterschiedlich.

Nein. Der Vermieter entscheidet, welche Sicherheiten er akzeptiert. Aber: Eine digital erstellte, vollständige Bürgschaft mit verifizierten Angaben zum Bürgen wird in der Praxis deutlich häufiger akzeptiert als eine handschriftliche Erklärung ohne Nachweise.

Ja — digitale Bürgschafts-Dokumente sind in der Regel wiederverwendbar. Solange die Angaben aktuell sind und der Bürge weiterhin einverstanden ist, kannst du dieselbe Bürgschaft für beliebig viele Bewerbungen einreichen.