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Diese schöne, in 2015 renovierte Wohnung im 1.OG besticht gerade durch Ihren zweckmäßigen Schnitt und die zentrale Lage inmitten des Weltkulturerbes am Fuße des Dombergs. Daher ist die Wohnung gerade für studentisch geprägtes Wohnen sehr interessant.
Sie befinden sich nach Betreten dieser sehr hellen Wohnung im kleinen Flur. Von hier aus kommen Sie auf der linken Seite direkt zur kompakten Küche mit Duschmöglichkeit. Geradeaus kommen Sie zum Ersten von zwei Zimmern. Dieses wurde bis jetzt immer als Wohnzimmer genutzt. Im nächsten Raum befindet sich das Schlafzimmer. In jedem Raum befindet sich ein Ofen, wodurch eine warme Wohnung gewährleistet werden kann.
Das WC befindet sich unmittelbar gegenüber der Wohnung im Treppenhaus.
Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil. Fahrräder können im überdachten Fahrradabstellplatz im Vorhof abgestellt werden. Der Waschmaschinenanschluss befindet sich im Waschkeller im gleichen Gebäude.
Beheizt wird diese interessante Wohnung wahlweise mit einem Holz- oder Ölofen.
Für den Wohnungsstrom und die Befeuerung der Öfen schließt jeder Mieter einen eigenen Vertrag mit einem Versorger seiner Wahl ab.
Ebenso verhält es sich mit Telefon, Internet und Kabelfernsehen.
In unmittelbarer Nähe befinden sich verschiedene Lokale, Friseure und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten. Parkplätzen, welche sich über einen Anwohnerparkausweis nutzen lassen befinden sich unmittelbar vor dem Haus. Die Lage ist zentrumsnah an einem kleinen, kaum befahrenen Platz. Zur Regnitz, Fussgängerzone und Universität sind es nur ein paar Gehminuten.
Auch zwei Bushaltestellen sich fussläufig ohne Probleme zu erreichen.
Dieses Gebäude ist Bestandteil eines besonders schützenswerten Gebäudeensembles ("Ensembleschutz"). Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) stehen damit zurück (§ 24 Abs. 1). Ein Energieausweis muss nicht vorgelegt werden. Darüber hinaus sind im EnEG, dem Energieeinsparungsgesetz, dort unter § 4 Abs. 1, ausdrücklich Abweichungen von den Anforderungen der EnEV bei Denkmalschutz erlaubt. Und auch das europäische Recht, Art. 4 Abs. 2 Buchstabe A der "Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" gestattet Abweichungen bei Gebäuden, die offiziell geschützt sind.