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Hallo! Wir suchen 1-2 Personen, die im schönen Wedding leben möchten. Die Wohnung ist möbliert, keine Haustiere, Nichtraucher, Bad, Wohnküche, Schlafzimmer, Büro.
Möbel im Wohnzimmer:
Sofa (Schlafcouch mit Lattenrost)
Couchtisch
Kommode
Küchenzeile
Kühlschrank
Backofen mit Mikrowelle
Deckenleuchten
Vorhänge
Möbel im Arbeitszimmer:
2 Regale
2 Schreibtische
Vorhang
Deckenleuchten
Möbel im Schlafzimmer:
Bett mit Matratze
Schlafzimmergarderobe
Schminktisch
Sessel
Vorhänge
Deckenleuchten
Möbel im Badezimmer:
Waschmaschine
Regale
Spiegel
Deckenleuchten
Möbel auf dem Balkon
Pflanzkisten, Tisch, 2 Stühle, Bewässerungssystem, Pflanzregal
Die Wohnung ist Baujahr 2023, sie ist ruhig, schön gelegen, hell, angenehm geschnitten und erst ein Jahr alt. Wenn ihr also gerne in eine relativ neue Wohnung im Englischen Viertel im Wedding einziehen möchtet, dann ist es die richtige Wohnung.
Viele der Möbel, Lampen und sonstigen Ausstattung sind erst wenige Monate alt. Die Einbauküche ist auch neu. Daher die Angabe über sonstige Kosten für Küche und Möbel pro Monat 200 € plus Strom 99 € und 45 € Internet. Das Internet ist mit 50 Mbit sehr schnell und stabil. Es ist eine richtig tolle Wohnung, die wir jetzt gerne anbieten.
5 Min. Fußweg:
Tram, Schillerpark, SuperCoop, Netto, Apotheke, SamYukGu Koreanisches Restaurant, 3 Kitas, Spielplatz, Schule, Sportplatz
10 Min. Fußweg:
U-Osloerstraße, Pizzeria Stranero, Kneipe, Kiosk, Arztpraxis, Bäckerei
Für eine Besichtigung vor Ort würden wir gerne einen Termin vereinbaren. Die Mietdauer wäre ebenfalls zu vereinbaren. Eine Verlängerung der Untermiete ist zunächst nicht vorgesehen und ist ggf. dem Untermietvertrag schriftlich hinzuzufügen.
Hinweise zur Wohnung und Vermietung:
Der Aufzug darf nicht aufgesperrt werden, sonst fällt er aus.
Die Vorhänge müssen geöffnet werden, bevor die Fenster oder Balkontür bewegt werden können.
Es gibt eine Mieterfibel des Vermieters (GEOSBAU), die beachtet werden muss.
Die Untervermietung wird offiziell bei der GESOBAU beantragt und muss bewilligt werden.
Hinweis der GESOBAU zur Fußbodenheizung:
„Dem Mieter ist die Ausstattung der Wohnung mit einer Fußbodenheizung bekannt. Er wurde darüber aufgeklärt, dass nicht in den Fußboden gebohrt werden darf, da dies Leitungen der Heizung beschädigen könnte.“