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Eine ordentliche und fristgerechte Kündigung muss den bestehenden Richtlinien entsprechen, da sonst eine Ungültigkeit droht. Verwenden Sie daher gut formulierte Mustervorlagen. Im Anschluss finden Sie maßgeschneiderte Vorlagen, die keine Rechtsunsicherheit zulassen.

4. Beendigung des Mietverhältnisses

Das Mietverhältnis kann auf verschiedene Weise beendet werden. Einigen sich die Parteien, dass der Mieter ausziehen kann, so spricht man von einem Aufhebungsvertrag. Ein solcher ist jederzeit möglich. Ist ein wirksamer (qualifizierter) Zeitmietvertrag geschlossen worden, so endet das Mietverhältnis mit Ablauf der im Vertrag genannten Frist. Zumeist werden Mietverhältnisse aber durch Kündigung beendet. Man unterscheidet zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung. Zudem ist zu trennen, welche Partei kündigt. Dem Mieter kann sich leichter vom Vertrag lösen als der Vermieter, der zur Kündigung einen besonderen Kündigungsgrund braucht. Bei Wohngemeinschaften gilt folgende Besonderheit: kündigt der Vermieter dem Hauptmieter, so dürfen auch die Untermieter nicht weiter in der Wohnung bleiben, da sie ihr Bleiberecht vom Bestand des Mietvertrags mit dem Hauptmieter herleiten.

a) Ordentliche Kündigung

aa) Der Mieter kann jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist den Mietvertrag kündigen. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Die Kündigungsfrist beträgt gem. § 573 Abs. 1 BGB grundsätzlich drei Monate.

bb) Der Vermieter kann den Vertrag nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat (§ 573 BGB). Er hat den Kündigungsgrund in seinem Kündigungsschreiben zu spezifizieren, andernfalls ist die Kündigung unwirksam. Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung besteht in drei Fällen:

  • der Mieter hat seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt,


  • der Vermieter benötigt die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushaltes (sog. Eigenbedarfskündigung),


  • der Vermieter wird durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes gehindert und erleidet durch das Festhalten am Mietvertrag erhebliche Nachteile.


  1. Allgemeines

    1. Begriff der Wohngemeinschaft
    2. Mietrechtsgesetze
    3. Mieter, Untermieter, Vermieter

  2. Vertragsschluss

    1. Formfragen
    2. Miethöhe
    3. Kaution
    4. Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung
    5. Klauseln im Mietvertrag
    6. Besonderheiten bei Zeitmietverträgen

  3. Mietmängel und Rechtsbehelfe

    1. Mangelbeseitigung
    2. Aufwendungsersatz
    3. Minderung
    4. Schadensersatz
    5. Kündigung

  4. Beendigung des Mietverhältnisses

    1. Ordentliche Kündigung
    2. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

  5. Auszug eines WG-Bewohners

    1. Renovierung
    2. Kautionsrückzahlung

  6. Fragen der Zwangsvollstreckung

    1. Zwangsvollstreckung