Wohnung gewerblich inserieren – Das sollten Anbieter wissen

Mujer joven trabajando en un portátil al atardecer, simbolizando la comercialización online de apartamentos.

Immer mehr Vermieterinnen und Vermieter entscheiden sich dafür, Wohnungen nicht nur privat, sondern gewerblich zu inserieren. Dies kann sich insbesondere dann lohnen, wenn regelmäßig vermietet wird, zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden oder mehrere Einheiten betreut werden. Doch was bedeutet es eigentlich, eine Wohnung gewerblich zu inserieren? Und worauf ist bei der Plattformwahl, der rechtlichen Absicherung und der Preisgestaltung zu achten?

Was bedeutet „Wohnung gewerblich inserieren“?

„Gewerblich“ bedeutet in diesem Zusammenhang: Die Wohnung wird nicht nur gelegentlich und privat vermietet, sondern im Rahmen einer regelmäßigen, strukturierten Tätigkeit, meist mit Gewinnabsicht. Typische Merkmale einer gewerblichen Wohnungsvermietung sind:

  • Mehrere Inserate gleichzeitig
  • Regelmäßige Mieteinnahmen
  • Zusatzleistungen wie Möblierung, Reinigung oder WLAN
  • Systematisches Marketing, beispielsweise über eigene Websites oder Plattformprofile
  • Nutzung durch Firmenkunden, Geschäftsreisende, Monteure oder Expats

Bei regelmäßiger Inserierung, möblierter Vermietung oder der Nutzung von Vermietungsplattformen liegt schnell eine gewerbliche Tätigkeit vor.

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Wichtige Aspekte vor dem Inserieren

  1. Gewerbeanmeldung prüfen
    Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald regelmäßig vermietet wird. Ausnahmen gelten in der Regel nur, wenn eine einzelne Wohnung langfristig ohne Zusatzleistungen vermietet wird.

  2. Zweckentfremdungsverbot beachten
    In Städten wie Berlin, Hamburg oder München unterliegt die Umnutzung von Wohnraum für gewerbliche Zwecke besonderen Regelungen. Eine Genehmigung kann erforderlich sein.

  3. Steuerliche Pflichten klären

    • Einkünfte aus gewerblicher Vermietung sind steuerpflichtig.
    • Kurzzeitvermietungen (unter 6 Monate) können umsatzsteuerpflichtig sein.
    • Ab regelmäßigen Einnahmen über 22.000 € jährlich entfällt die Kleinunternehmerregelung.
    • Eine steuerliche Beratung ist empfehlenswert.

Inhalte eines professionellen Inserats

Ein gewerbliches Wohnungsinserat sollte rechtssicher, informativ und ansprechend gestaltet sein. Wichtige Bestandteile sind:

  • Aussagekräftige Überschrift mit Zielgruppenansprache (z. B. „Business-Apartment im Zentrum mit Service“)
  • Detaillierte Beschreibung (Größe, Lage, Ausstattung, Etage, WLAN etc.)
  • Angabe zur Miete, inklusive Nebenkosten oder Warmmiete
  • Informationen zur Mietdauer und Verfügbarkeit
  • Darstellung angebotener Services wie Reinigung, Wäschewechsel, Ansprechpartner vor Ort
  • Angabe eines Impressums und der Gewerbeanmeldung

Besonders wichtig: Bei möblierten Vermietungen sollte eine Inventarliste erstellt werden. Ein Möblierungszuschlag ist zulässig, muss jedoch transparent ausgewiesen werden.

Rechtliche Stolperfallen vermeiden

  • Zweckentfremdungsverbot: Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Frühzeitige Information beim Bauamt wird empfohlen.
  • Datenschutz & DSGVO: Pflichtangaben im Impressum, Datenschutzrichtlinien und Einwilligungen bei Kontaktformularen müssen beachtet werden.
  • Mietrecht: Auch bei gewerblichen Mietverträgen gelten bestimmte Schutzvorschriften, insbesondere bei längerfristigen Mietverhältnissen.

FAQ – Häufige Fragen zum Thema

Wann liegt eine gewerbliche Vermietung vor?

Eine gewerbliche Vermietung liegt in der Regel vor, wenn regelmäßig inseriert, mehrere Wohnungen angeboten oder Zusatzleistungen wie Reinigung und Schlüsselservice erbracht werden.

Ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?

Eine Anmeldung ist erforderlich, sobald regelmäßige Mieteinnahmen erzielt werden oder die Vermietung nicht mehr als private Liebhaberei eingestuft werden kann.

Wie kann die Miete gestaltet werden?

Die Mietpreisgestaltung ist grundsätzlich frei, solange keine Mietpreisbremse greift. Ein Möblierungszuschlag ist zulässig, muss jedoch nachvollziehbar begründet sein.

Welche Mietverträge sind geeignet?

Empfohlen wird ein gewerblicher Mietvertrag, der auch Zusatzleistungen abdeckt. Bei Kurzzeitvermietungen können auch Beherbergungsverträge sinnvoll sein.

Nützliche Informationen aus offiziellen Stellen & Portalen:

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