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Immer mehr Vermieterinnen und Vermieter entscheiden sich dafür, Wohnungen nicht nur privat, sondern gewerblich zu inserieren. Dies kann sich insbesondere dann lohnen, wenn regelmäßig vermietet wird, zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden oder mehrere Einheiten betreut werden. Doch was bedeutet es eigentlich, eine Wohnung gewerblich zu inserieren? Und worauf ist bei der Plattformwahl, der rechtlichen Absicherung und der Preisgestaltung zu achten?
„Gewerblich“ bedeutet in diesem Zusammenhang: Die Wohnung wird nicht nur gelegentlich und privat vermietet, sondern im Rahmen einer regelmäßigen, strukturierten Tätigkeit, meist mit Gewinnabsicht. Typische Merkmale einer gewerblichen Wohnungsvermietung sind:
Bei regelmäßiger Inserierung, möblierter Vermietung oder der Nutzung von Vermietungsplattformen liegt schnell eine gewerbliche Tätigkeit vor.
Ein besonders effektiver Kanal für gewerbliche Anbieter ist WG-Gesucht PRO – das professionelle Vermietungstool von WG-Gesucht.de. Dank der hochwertigen Anfragen lassen sich Objekte unkompliziert und zielgerichtet vermieten – insbesondere im Bereich befristeter, möblierter Vermietung.
Gewerbeanmeldung prüfen
Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald regelmäßig vermietet wird. Ausnahmen gelten in der Regel nur, wenn eine einzelne Wohnung langfristig ohne Zusatzleistungen vermietet wird.
Zweckentfremdungsverbot beachten
In Städten wie Berlin, Hamburg oder München unterliegt die Umnutzung von Wohnraum für gewerbliche Zwecke besonderen Regelungen. Eine Genehmigung kann erforderlich sein.
Steuerliche Pflichten klären
Ein gewerbliches Wohnungsinserat sollte rechtssicher, informativ und ansprechend gestaltet sein. Wichtige Bestandteile sind:
Besonders wichtig: Bei möblierten Vermietungen sollte eine Inventarliste erstellt werden. Ein Möblierungszuschlag ist zulässig, muss jedoch transparent ausgewiesen werden.
Eine gewerbliche Vermietung liegt in der Regel vor, wenn regelmäßig inseriert, mehrere Wohnungen angeboten oder Zusatzleistungen wie Reinigung und Schlüsselservice erbracht werden.
Eine Anmeldung ist erforderlich, sobald regelmäßige Mieteinnahmen erzielt werden oder die Vermietung nicht mehr als private Liebhaberei eingestuft werden kann.
Die Mietpreisgestaltung ist grundsätzlich frei, solange keine Mietpreisbremse greift. Ein Möblierungszuschlag ist zulässig, muss jedoch nachvollziehbar begründet sein.
Empfohlen wird ein gewerblicher Mietvertrag, der auch Zusatzleistungen abdeckt. Bei Kurzzeitvermietungen können auch Beherbergungsverträge sinnvoll sein.