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Wer Wohnen auf Zeit vermarkten möchte, profitiert von einem stetig wachsenden Markt. Immer mehr Menschen entscheiden sich für Kurzzeitmiete, sei es aus beruflichen, akademischen oder privaten Gründen. Für Vermieter bedeutet das: Mit der richtigen Vermarktung können leerstehende Räume oder ganze Apartments effizient genutzt werden. Entscheidend ist, das Angebot professionell zu präsentieren, um schnell passende Mieter zu finden und die eigene Immobilie optimal auszulasten.
Ob Geschäftsreisende, Expats, Studierende oder Praktikanten – Wohnen auf Zeit bietet Flexibilität und Komfort. Typische Vorteile sind:
Für Vermieter eröffnet das die Möglichkeit, ihre Immobilie effizient zu nutzen und von einer breiten Zielgruppe zu profitieren.
Ein professionelles Inserat ist der Schlüssel, um beim Wohnen auf Zeit vermarkten erfolgreich zu sein. Achten Sie auf folgende Punkte:
Ein gutes Inserat entfaltet seine Wirkung erst mit der richtigen Reichweite. Auf WG-Gesucht.de erreichen Sie gezielt Menschen, die nach Kurzzeitmiete suchen und aktiv eine temporäre Unterkunft benötigen.
Wer mehrere Apartments oder möblierte Zimmer anbietet, profitiert von den erweiterten Premiumfunktionen von WG-Gesucht.de:
Wer Wohnen auf Zeit vermarkten möchte, sollte auf eine professionelle Anzeige, transparente Konditionen und eine klare Zielgruppenansprache achten. Mit der passenden Plattform und den Premiumfunktionen von WG-Gesucht.de gelingt es, die eigene Immobilie optimal zu präsentieren, passende Mieter zu finden und Leerstände zu vermeiden.
Nein, eine Wohnung muss nicht zwingend möbliert sein, um als "Wohnen auf Zeit" vermietet zu werden. Allerdings ist es gängige Praxis und bei Mietinteressierten meist sehr beliebt, wenn die Wohnung zumindest teilweise möbliert ist. So wird sie den Bedürfnissen von Personen gerecht, die nur für einen befristeten Zeitraum eine Unterkunft benötigen.
In der Regel zwischen 1 und 12 Monaten. Mietzeiten unter einem Monat können als touristische Vermietung gelten und genehmigungspflichtig sein.
Bei gelegentlicher Vermietung ist dies meist nicht nötig. Eine regelmäßige oder gewerbliche Vermietung kann jedoch anmeldepflichtig sein.
Bei einem befristeten Vertrag besteht grundsätzlich Mietzahlungspflicht bis zum Vertragsende. Kulanzregelungen sind jedoch möglich.