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Wohnen auf Zeit liegt im Trend. Wer vorübergehend in einer anderen Stadt lebt, zum Beispiel für ein Projekt, ein Studium oder während eines Umzugs, ist auf flexible Wohnlösungen angewiesen. Eigentümerinnen und Eigentümer können Leerstand vermeiden und gleichzeitig regelmäßige Mieteinnahmen erzielen – ohne sich langfristig zu binden. Doch wie gelingt ein erfolgreiches Inserat? Und was gilt es zu beachten?
„Wohnen auf Zeit“ beschreibt eine befristete Vermietung – meist zwischen 1 und 12 Monaten. Die Wohnungen oder Apartments sind voll möbliert und sofort bezugsfertig. Besonders gefragt ist dieses Modell bei:
Der Vorteil: Beide Seiten bleiben flexibel. Mietende profitieren von einer temporären Wohnlösung, während Vermietende die Immobilie später wieder selbst nutzen oder erneut flexibel vermieten können.
Je nach Zielgruppe sollte das Inserat angepasst werden. Studierende oder Berufstätige bevorzugen meist eine zentrale Lage und praktische Ausstattung. Expats oder Führungskräfte legen häufig Wert auf gehobene Standards.
Für die erfolgreiche Vermietung auf Zeit ist die Auswahl der passenden Plattform entscheidend. Portale, die sich auf befristete Mietverhältnisse und möbliertes Wohnen spezialisiert haben, sind besonders geeignet.
Geeignete Plattformen sind beispielsweise:
Tipp: Das Inserat sollte klar formuliert, die Mietdauer transparent angegeben und die Verfügbarkeiten regelmäßig aktualisiert werden, um die Chancen auf Anfragen zu erhöhen.
Ein gutes Inserat zeichnet sich durch folgende Elemente aus:
In vielen Städten ist das Vermieten auf Zeit genehmigungspflichtig. Vorab sollten lokale Regelungen wie das Zweckentfremdungsverbot geprüft und gegebenenfalls eine Anmeldung bei den zuständigen Behörden vorgenommen werden.
Ein zeitlich befristeter Mietvertrag sollte folgende Angaben enthalten:
In Städten wie Berlin, München oder Hamburg gelten oft spezielle Regeln für das zeitweise Vermieten. Das sogenannte Zweckentfremdungsverbot soll touristische Kurzzeitvermietungen einschränken.
Für mittelfristige Vermietungen (zum Beispiel 3 bis 6 Monate) gelten jedoch häufig erleichterte Bedingungen, insbesondere bei beruflich bedingtem Aufenthalt.
Wichtig:
Muss die Wohnung möbliert sein?
Ja, Wohnen auf Zeit erfordert eine vollständige Möblierung, inklusive Küche, Bett, Tisch, Stühlen und WLAN.
Wie lange darf vermietet werden?
In der Regel zwischen 1 und 12 Monaten. Mietzeiten unter einem Monat können als touristische Vermietung gelten und genehmigungspflichtig sein.
Muss ein Gewerbe angemeldet werden?
Bei gelegentlicher Vermietung ist dies meist nicht nötig. Eine regelmäßige oder gewerbliche Vermietung kann jedoch anmeldepflichtig sein.
Welche Miete ist zulässig?
Die Miete sollte marktüblich sein. Zuschläge für Möblierung und Nebenkosten sind erlaubt, müssen jedoch transparent ausgewiesen werden.
Kann auf mehreren Plattformen gleichzeitig inseriert werden?
Ja, dabei sollte jedoch auf eine Synchronisation der Buchungskalender geachtet werden, um Doppelbuchungen zu vermeiden.
Was passiert, wenn der Mieter früher auszieht?
Bei einem befristeten Vertrag besteht grundsätzlich Mietzahlungspflicht bis zum Vertragsende. Kulanzregelungen sind jedoch möglich.