10 häufig gestellte Fragen von Mietern

Gut vorbereitet in die Wohnungssuche starten: Diese 10 Fragen helfen Mietern, ihre Rechte zu kennen und passende Wohnungen schneller zu finden.

Der Wohnungsmarkt ist in vielen Städten hart umkämpft – umso wichtiger ist es, gut vorbereitet in die Wohnungssuche zu starten. Egal, ob es um die richtige Bewerbung, rechtliche Grundlagen oder das Verhalten bei Mängeln geht: Wer seine Rechte und Pflichten als Mieter kennt, hat bessere Chancen auf eine passende Wohnung und ein faires Mietverhältnis.

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Hier haben wir die 10 häufigsten Fragen aus Mietersicht zusammengestellt:

Wie finde ich eine passende Mietwohnung?

Suche gezielt über Immobilienportale wie WG-Gesucht.de und nutze Filter (z. B. Größe, Lage, Preis). Schnelligkeit bei der Bewerbung ist wichtig, da viele Wohnungen schnell vergeben sind. Eine wertvolle Unterstützung bei der Wohnungssuche bietet dir [WG-Gesucht+](https://www.wg-gesucht.de/wgg-plus-shop.html): Mit höherer Sichtbarkeit, besseren Chancen durch die digitale Bewerbermappe und Nachrichten, die immer ganz oben im Postfach der Vermieterinnen und Vermieter landen – plus viele weitere Vorteile, die dich bei der erfolgreichen Wohnungssuche unterstützen.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Wohnungsbewerbung?

Benötigt werden Selbstauskunft, Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Personalausweiskopie. Viele Vermieter verlangen auf WG-Gesucht.de bereits vollständige Bewerbungsunterlagen für eine Einladung zur Besichtigung.

Wie hoch darf die Kaution bei einer Mietwohnung sein?

Die Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Sie kann in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden.

Welche Rechte habe ich bei einer Mieterhöhung?

Mieterhöhungen müssen schriftlich angekündigt werden, dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten und unterliegen der Kappungsgrenze (max. 20 % in 3 Jahren). Mieter haben ein Widerspruchsrecht innerhalb von zwei Monaten.

Was tun bei Mängeln in der Wohnung?

Mängel sollten dem Vermieter schriftlich gemeldet werden. Bei Nichtbehebung ist unter Umständen Mietminderung möglich.

Darf der Vermieter die Wohnung betreten?

Der Vermieter darf nur mit vorheriger Ankündigung und triftigem Grund (z. B. Reparaturen, Besichtigungen) die Wohnung betreten. Ohne Zustimmung ist der Zutritt grundsätzlich verboten.

Welche Nebenkosten sind in der Miete enthalten?

Umlagefähig sind z. B. Heizkosten, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeister und Grundsteuer, wenn sie vertraglich vereinbart sind. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten oder Instandhaltungsrücklagen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Mietvertrag?

Für Mieter gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingehen.

Wann bekomme ich die Mietkaution zurück?

Nach Ende des Mietverhältnisses und Klärung aller Abrechnungen ist die Kaution spätestens nach 3-6 Monaten zurückzuzahlen. In Einzelfällen kann eine angemessene Prüfungsfrist bis zu 12 Monate betragen.

Was ist bei der Wohnungsübergabe zu beachten?

Bei der Übergabe sollten alle Mängel dokumentiert, Zählerstände notiert und ein Übergabeprotokoll von beiden Parteien unterschrieben werden. Fotos bieten zusätzliche Beweissicherung.

Der Artikel 10 häufig gestellte Fragen von Mietern in Wohnungssuche unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.