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Wer eine Immobilie vermieten möchte, hat oft viele Fragen zu rechtlichen, organisatorischen und praktischen Themen. Vom richtigen Mietpreis über notwendige Unterlagen bis hin zur Wohnungsübergabe gibt es einiges zu beachten, um auf der sicheren Seite zu sein. Damit Vermieterinnen und Vermieter den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Punkte kompakt zusammengefasst.
Vermieten bedeutet nicht nur, einen passenden Mieter zu finden. Auch rechtliche Rahmenbedingungen müssen beachtet und alle Schritte von der Inseratserstellung bis zur Wohnungsübergabe im Blick behalten werden. Wer sich mit den häufigsten Fragen vertraut macht, schafft eine solide Grundlage für ein erfolgreiches Mietverhältnis. Viel Erfolg beim Vermieten - oder am besten direkt loslegen und jetzt eine Anzeige erstellen!
Über Portale wie WG-Gesucht.de lassen sich gezielt Mietinteressenten finden. Aussagekräftige Inserate und vollständige Bewerbungsunterlagen helfen bei der Auswahl. Was eine Anzeige wirklich aussagekräftig macht, welche Informationen sinnvoll sind und worauf Mietinteressenten besonders achten, zeigt [dieser](https://www.wg-gesucht.de/artikel/angebot-aufgeben-so-inserieren-sie-erfolgreich-ihre-wg-wohnung) Artikel.
Üblich sind Selbstauskunft, Personalausweis, Einkommensnachweise, Schufa-Auskunft sowie Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Datenschutzrechtlich dürfen nur zulässige Informationen abgefragt werden.
Die Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht wesentlich überschreiten; in angespannten Märkten gilt zusätzlich die Mietpreisbremse. Verstöße können abgemahnt werden.
Nur umlagefähige Kosten dürfen berechnet werden, z. B. Heizung, Wasser, Müll, Grundsteuer. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum vorliegen.
Nach zwei rückständigen Monatsmieten droht fristlose Kündigung. Zuvor sollte Mahnung und ggf. Ratenvereinbarung versucht werden.
Mieter können jederzeit mit dreimonatiger Frist kündigen; als Vermieter kann man nur bei Härtegründen widersprechen (z. B. Eigenbedarf nachträglich prüfen).
Die Wohnung muss bezugsfertig und frei von erheblichen Mängeln sein. Schönheitsreparaturen sind nur wirksam, wenn sie wirksam und individuell vereinbart wurden.
Nach Vergleichsmietenspiegel, Modernisierung oder vertraglicher Staffelmiete, stets unter Beachtung gesetzlicher Fristen und Kappungsgrenzen.
Es empfiehlt sich ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Schäden und Fotos. So lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden.
Maximal drei Kaltmieten Kaution sind zulässig. Sie muss getrennt und verzinst angelegt werden und nach Mietende ordnungsgemäß abgerechnet werden.