Wohnen auf Zeit vermarkten: Tipps, rechtliche Hinweise & Chancen für Vermieter

Person sitzt in modern eingerichteter Wohnung auf dem Sofa – Symbol für komfortables Wohnen auf Zeit. Bild Quelle: Grant | Unsplash

Ob befristeter Jobwechsel, Auslandssemester oder private Übergangsphase – der Bedarf an möblierten Wohnungen zur Zwischenmiete steigt. Besonders in urbanen Regionen ist Wohnen auf Zeit eine gefragte Wohnform. Für Eigentümer eröffnet sich hier eine attraktive Möglichkeit zur flexiblen, zeitlich begrenzten Vermietung.

Doch bevor du deine Immobilie auf Zeit vermarktest, solltest du die rechtlichen Rahmenbedingungen, Zielgruppen und organisatorischen Aspekte kennen – um nicht nur erfolgreich, sondern auch rechtssicher zu vermieten.

Was bedeutet 'Wohnen auf Zeit' konkret?

Wohnen auf Zeit meint die befristete Vermietung möblierter Wohnungen oder Zimmer – meist für einen Zeitraum von ein bis zwölf Monaten. Es richtet sich an Mieter mit nachweisbarem temporärem Wohnbedarf, nicht an Touristen.

Typische Beispiele:

  • Monteur- oder Businesswohnungen
  • Wohnen während eines Studiensemesters
  • Zwischenmiete bei Eigentümer-Abwesenheit
  • Möblierte WG-Zimmer auf Zeit

Für wen eignet sich Wohnen auf Zeit?

Diese Zielgruppen suchen häufig nach Wohnraum auf Zeit:

  • Berufspendler & Projektbeschäftigte
  • Expats & Relocation-Mitarbeiter
  • Studierende & Praktikanten
  • Menschen in Trennung, Renovierung oder Übergangsphasen

Tipp: Je nach Ausstattung und Lage deiner Immobilie kannst du die Zielgruppe gezielt ansprechen – etwa durch professionelle Inserate und klare Mietbedingungen.

Vorteile für Vermieter bei Wohnen auf Zeit

  • Hohe Nachfrage in Metropolregionen und Unistädten
  • Flexible Vertragsgestaltung mit kurzer Bindung
  • Geringeres Mietausfallrisiko durch befristete Mietverhältnisse
  • Möblierungszuschläge als legitimer Bestandteil der Miete
  • Optimale Nutzung bei temporär leerstehenden Immobilien

Rechtliche Grundlagen: Worauf Vermieter achten müssen

1. Zeitmietvertrag richtig aufsetzen

Ein befristeter Mietvertrag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich wirksam. Laut § 575 BGB darf ein Mietverhältnis nur befristet werden, wenn ein sogenanntes berechtigtes Interesse besteht – zum Beispiel:

  • Eigenbedarf nach Ablauf der Mietdauer
  • Geplante Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen
  • Zwischenvermietung bei beruflicher Abwesenheit

Wichtig: Die Begründung muss schriftlich und konkret im Vertrag genannt werden.

2. Mietpreisbremse & Möblierungszuschlag

Auch beim Wohnen auf Zeit kann die Mietpreisbremse gelten – besonders in angespannten Wohnungsmärkten. Zuschläge für Möblierung sind erlaubt, sollten aber realistisch und nachvollziehbar sein. Als Faustregel gelten etwa 1–2 % des Möbel-Neuwerts pro Monat.

3. Zweckentfremdung & Genehmigungspflicht

In Städten wie Berlin, Hamburg oder München kann die zeitweise Vermietung möblierter Wohnungen genehmigungspflichtig sein. Hintergrund ist das Zweckentfremdungsverbot, das Wohnraum vor dauerhafter Umnutzung schützt.

Hinweis: Prüfe unbedingt bei deinem zuständigen Wohnungs- oder Bauamt, ob eine Genehmigung erforderlich ist.

Möbliert oder unmöbliert vermieten? Der Vergleich

Möbliert Unmöbliert
Höhere Mietpreise durch Möblierungszuschlag Langfristigere Mietverhältnisse möglich
Ideal für Berufspendler oder Expats Geringerer Verwaltungsaufwand
Flexible Nutzung & kürzere Vertragslaufzeit Weniger Risiko für Möbelverschleiß
Höherer Pflege- und Reinigungsaufwand Keine Inventarliste notwendig

Häufige Fragen – Wohnen auf Zeit richtig vermieten

Benötige ich eine Genehmigung für Wohnen auf Zeit?

In vielen Großstädten ja – insbesondere bei häufiger Vermietung oder gewerblichem Charakter. Informiere dich frühzeitig bei deiner Stadtverwaltung oder dem Bauamt.

Wie wird die Miethöhe festgelegt?

Die ortsübliche Vergleichsmiete dient als Grundlage. Möblierte Vermietung erlaubt einen Zuschlag, der sich am tatsächlichen Wert der Einrichtung orientieren sollte.

Was muss im Mietvertrag stehen?

  • Genaue Laufzeit und Kündigungsregelungen
  • Begründung der Befristung
  • Auflistung des Inventars
  • Nebenkostenregelung (Pauschale oder Vorauszahlung)
  • Höhe der Kaution (meist bis zu drei Monatsmieten erlaubt)

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Checkliste für eine erfolgreiche Zwischenvermietung

  • Immobilie ist vollständig möbliert & bezugsfertig
  • Mietvertrag enthält klare Befristung mit Begründung
  • Zweckentfremdung geprüft & ggf. genehmigt
  • Inventarliste erstellt & dokumentiert
  • Mietpreis inkl. Zuschläge korrekt kalkuliert
  • Zielgruppe definiert
  • Anzeige professionell formuliert & veröffentlicht
  • Rücklagen für Abnutzung oder Ausfall eingeplant

Nützliche Informationen aus offiziellen Stellen & Portalen:

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