Umzugsservice: Rückerstattung der Kosten für einen Umzugsservice

Ein Umzug mit einem professionellen Umzugsservice spart Zeit und Nerven – und kann sich auch finanziell lohnen. Die Kosten können zurückerstattet werden.

Ein professioneller Umzugsservice arbeitet schnell und effektiv, viele schrecken allerdings die Kosten ab. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für den Umzugsservice zurückerstattet werden.

Bei einem beruflichen Umzug können die Kosten für Transport und Möbel durch einen Umzugsservice oder eine Spedition anteilig unter dem Stichpunkt Werbungskosten bei der nächsten Steuererklärung abgesetzt werden. Wichtig ist, dass "betriebliche Interessen" für den Umzug überwiegen, etwa wenn sich durch den Umzug die Anfahrtszeit zur Arbeitsstelle um mehr als eine Stunde verkürzt. Private Vorteile wie eine höhere Quadratmeterzahl oder eine attraktivere Lage sollten nicht im Vordergrund stehen.

Auch private Umzugskosten für einen professionellen Umzugsservice können bis zu 20 Prozent von den Steuern abgesetzt werden. Vorausetzung ist, dass der Umzug wegen Krankheit oder Behinderung in eine behindertengerechte Wohnung notwendig ist. 


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