Studienplatzklage

In beliebten Studienfächern wie Psychologie oder Medizin übersteigt die Nachfrage das Angebot an Studienplätzen um ein Vielfaches. Studenten, die eine Absage erhalten haben, bietet eine Studienplatzklage die Möglichkeit, sich ohne Wartesemester in ihrem Wunschfach zu immatrikulieren. Die Erfolgsaussichten sind je nach Studienfach unterschiedlich. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Prozesskosten, wenn der Bereich Verwaltungsrecht mitversichert ist und der Rechtsschutz bereits seit mindestens drei Monaten besteht.

Eine Studienplatzklage stützt sich auf die Annahme, dass die Ausbildungskapazität der Universität nicht ausgeschöpft ist. Verwaltungsgerichte decken jedes Jahr freie Studienplatzkapazitäten auf, die dann unter den gerichtlichen Antragstellern verteilt werden. Auch etwa Verfahrens- und Formfehler während eines Auswahlgespräches bieten Ansatzpunkte für Anwälte. Doch Vorsicht: Weist das Gericht die Studienplatzklage ab, trägt der Kläger die Gerichtskosen, die Kosten für den eigenen Anwalt und für den Anwalt der Hochschulen.

Alternativen zur Studienplatzklage sind ein Studienplatztausch oder ein Fernstudium. Ein Tausch des Studienplatzes ist dann möglich, wenn der Bewerber einen Studienplatz in seinem Wunschfach, allerdings nicht an seiner Wunschuniversität bekommen hat. Bei einem Fernstudium sollte bereits im Vorfeld auf die Akkreditierung der Abschlüsse geachtet werden.

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